Zeit der langen Ärmel vorbei Gefängnis-Personal darf ab 1. Juli Tattoos zeigen
In den hessischen Gefängnissen zeigen bislang nur die Insassen ihre Tätowierungen offen. Ihren Bewachern ist das verboten. Am 1. Juli ändert sich das.
Ob Tattoos oder Brandings, also mit Eisen eingebrannte Narben: Offen dürfen Beschäftigte in hessischen Gefängnissen sie bislang nicht tragen.
Das ändert sich nach hr-Informationen in zwei Wochen. Das Justizministerium in Wiesbaden bestätigte, dass diese Art von Körperschmuck vom 1. Juli an in Justizvollzugsanstalten auch beim Personal grundsätzlich sichtbar sein darf.
Die entsprechende Verordnung knüpft das an einige Bedingungen. Die Größe der Darstellungen spielt keine Rolle. Sie müssen aber politisch neutral und verfassungskonform sein. Sexismus, Gewalt- oder Kriegsverherrlichung als Motive sind tabu.
Neue Regel kommt zur heißen Jahreszeit
"Wir reagieren auf eine gesellschaftliche Realität: Tattoos sind längst keine Randerscheinung mehr", sagte Justizminister Christian Heinz (CDU) am Dienstag. Er hatte die Liberalisierung im Frühjahr angekündigt. Der Termin stand damals noch nicht fest.
Dass die Lockerung jetzt eingeführt wird, trifft sich laut Heinz auch saisonal gut: Die betroffenen Beschäftigten könnten im Hochsommer kurzärmelige Dienstkleidung tragen und müssten Tattoos nicht verdecken oder mit Pflaster abkleben.
Signal an Bewerber: Justizvollzug soll attraktiver werden
Das Tattoo-Verbot war nicht nur nach Meinung der Landesregierung nicht mehr zeitgemäß. Die gewerkschaftliche Vertretung der JVA-Bediensteten sah das schon lange so und forderte eine Lockerung.
Das Verbot hinderte nicht zuletzt viele junge Bewerber und Quereinsteiger aus privaten Sicherheitsdiensten daran, unbesetzte Stellen in Gefängnissen zu übernehmen. "Ich erhoffe mir auch einen positiven Effekt für das Werben um Nachwuchs im Justizvollzug", sagte der Justizminister.
Ob sichtbare Tätowierungen künftig zulässig sind oder nicht, entscheidet in Einzelfällen die jeweilige Gefängnisleitung. Beim Bekanntwerden der Pläne im Frühjahr hieß es: Vor allem bei den Bediensteten im Vollzug müsse darauf geachtet werden, dass Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt würden. Als problematisch galten zum Beispiel Tattoos an Hals und Kopf.