Die seit August 2023 bei Moscheen eingegangenen Drohschreiben sind laut Innenministerium nicht von ein und demselben Absender.

"Die Art von Schreiben sind stets einzeln zu betrachten, da sie sich in Form, Schreibweise und Empfängerkreis teilweise stark voneinander unterscheiden können", teilte Innenminister Beuth (CDU) auf eine Kleine Anfrage der Linken mit. Solche Drohbriefe seien in Hessen kein neues Phänomen. Auch in den Vorjahren habe es Drohschreiben an muslimische Gemeinden gegeben.