Aus Anlass des Weihnachtsfestes dürfen 75 Häftlinge im laufenden Jahr per Gnadenerlass vorzeitig das Gefängnis verlassen.

35 Gnadengesuche aus Anlass des Weihnachtsfestes wurden abgelehnt, wie das Justizministerium mitteilte. Die Weihnachtsgnade ist für Gefängnisinsassen in Hessen möglich, deren Strafende in die Zeit zwischen dem 25.November des laufenden Jahres bis einschließlich 1. Januar 2023 fällt.