Familien mit Kindern können künftig in Hessen leichter eine vom Staat geförderte Sozialwohnung beziehen.

Ein am Mittwoch im Landtag verabschiedeter Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass die Einkommensgrenze für Haushalte mit Kindern erhöht und die Berechnung des Gesamteinkommens geändert wird. Unter anderem wird der Anrechnungsbetrag für Kinder angehoben. Künftig sollen auch die Kommunen mehr Möglichkeiten bekommen, Wohnberechtigungsscheine zu widerrufen, wenn eine Sozialwohnung leer steht oder als Zweitwohnung genutzt wird.