Zweite Lesung: Dringlicher Gesetzentwurf der Fraktion der CDU- und Grünen-Fraktion: "Zweites Gesetz zur Änderung des Artikel 141-Gesetzes (Schuldenbremse)". Mit dem Entwurf soll die Erfordernis eines Beschlusses einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und ab dem 1. Januar 2021 von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages aufgehoben werden, um zum Beispiel im Fall einer Notlage zu reagieren.

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Torsten Warnecke (SPD): “Wir reagieren empfindlich, wenn Parlamentsrechte beschnitten werden sollen“

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Frank Kaufmann (Grüne): “Die Rechte des Parlaments stehen überhaupt nicht zur Debatte“

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Erich Heidkamp (AfD): “Das Konzept der Schuldenbremse stellt man nicht leichtfertig aufs Spiel“

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Marion Schardt-Sauer (FDP): “Es gibt keinen Grund die Schuldenbremse in Zweifel zu ziehen“

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J. Michael Müller (CDU): “Die Mehrheit der Stimmen entscheidet im Landtag“

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Jan Schalauske (Linke): “Die Änderung des Gesetzes könnte der Anfang vom Ende der Schuldenbremse sein“

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Michael Boddenberg (CDU): “Wir wollen ein Paket das Sicherheit in die Handlungsfähigkeit des Landes bedeutet“

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René Rock (FDP): “Ihnen geht es um die machtpolitische Frage“

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Michael Reul (CDU): “Je lauter Sie schreien, desto weniger kommen Sie zu ihren Argumenten“

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Torsten Warnecke (SPD): “Es gibt einen Weg - Nachtragshaushalte“

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Jan Schalauske (Linke): “Wir müssen darüber reden, wie wir die Schuldenbremse überwinden können“

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Erich Heidkamp (AfD): “Wo wollen Sie hin mit Ihrer Zukunft?“

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