"Letzte Generation" Polizei droht Klima-Aktivisten mit Präventivhaft

Die hessische Polizei droht Mitgliedern von Protestgruppen wie der "Letzten Generation" mit konsequenter Anwendung von präventivem Gewahrsam. Anders als in Bayern ist die Haftdauer hier aber kürzer.

Aktivisten sitzen mit Transparent auf der A66, davor stehen Polizisten.
Blockadeaktion der "Letzten Generation" auf der A66 im Frühjahr Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)
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Das hessische Innenministerium warnt Aktivisten vor einer Eskalation ihrer Proteste. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte am Sonntag dem hr einen entsprechenden Bericht der VRM-Medien. Ein zentrales Ziel des Präventivgewahrsams sei es, die Bürgerinnen und Bürger vor Beeinträchtigungen und Gefahren zu schützen, die die rechtswidrigen Aktionen verursachen würden.

"Die hessische Polizei ist entschlossen, den Präventivgewahrsam bei vorangekündigten Aktionen der Protestgruppe 'Letzte Generation' oder anderer Protestgruppen konsequent anzuwenden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind", teilte das Ministerium den VRM-Medien mit.

Präventivhaft bereits angewendet

Bei den bisherigen Klimaprotesten sei der Präventivgewahrsam in Hessen bereits angewendet worden, sagte der Ministeriumssprecher - etwa bei Aktionen von Aktivisten im April dieses Jahres in Frankfurt.

In einem Zeitraum von zwei Wochen habe es mehr als 220 vorläufige Festnahmen gegeben. Demnach wurden 57 Personen einem Richter vorgeführt und mussten zum Teil für mehrere Tage in den polizeilichen Gewahrsam.

Bis zu sechs Tage Vorbeugehaft

Der präventive Gewahrsam ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Hessen sind dem VRM-Bericht zufolge bis zu sechs Tage Vorbeugehaft möglich, allerdings nur auf richterliche Anordnung. Zudem muss jeder Fall einzeln geprüft werden.

In Bayern können Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung sogar bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.

Zustimmung von den Liberalen

Vor kurzem erst hatte Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) es für möglich gehalten, Straftaten der "Letzten Generation" gegebenenfalls auch als terroristisch zu bewerten. Dafür erhielt er viel Kritik aus den Reihen der Opposition, weil dies überzogen sei.

Bei der vorbeugenden Inhaftierung sieht das etwas anders aus. So begrüßte Stefan Müller, innenpolitischer Sprecher der FDP, die Ankündigung von Innenminister Beuth. In Einzelfällen müsse der rechtliche Rahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor dauerhaften Störungen ausgeschöpft werden.

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Sendung: hr-iNFO, 27.11.2022, 19e Uhr

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Quelle: hessenschau.de/Simone Behse, dpa/lhe