Naturschutzbehörden haben 2022 hessenweit rund 40 Fälle mutwilliger Zerstörung von Biberbauten registriert.

Das geht aus einer Antwort des Umweltministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervor. Darüber hinaus sei von einer Dunkelziffer auszugehen. Die Behörden zeigen eine illegale Entfernung von Biberbauten strafrechtlich an. Biber zählen zu den streng geschützten Arten.