Ab 2023 sollen klimafreundliche Investitionen auch in Hessen förderfähig werden.

Das schreiben die neuen Förderregeln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) vor, wie das Wirtschaftsministerium in Wiesbaden mitteilte. Diese Reform sei vor einigen Tagen von den Wirtschaftsministern von Bund und Ländern sowie vom Bundesfinanzminister einvernehmlich beschlossen worden. Seit 1969 zielt das Förderinstrument darauf ab, strukturschwache Regionen zu unterstützen und Standortnachteile bei Investitionen auszugleichen.