Hürden für Balkonkraftwerke Wie Bürokratie kleine Solaranlagen in Marburg verhindert

Bei steigenden Strompreisen könnten viele Haus- und Wohnungsbesitzer Geld sparen: mit einer Mini-Solaranlage auf dem Balkon. Doch viele Stadtwerke bremsen den Ausbau mit unnötiger Bürokratie. Ein Beispiel ist ausgerechnet Marburg - die Stadt, die sich gern als Solarstadt inszeniert.

Solaranlage an einem Balkon eines Mehrparteienhauses befestigt.
Eine kleine Solaranlage an einem Balkon eines Mehrparteienhauses. Bild © picture-alliance/dpa
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Walter B.* hat aufgegeben. Dabei hatte er sich seinen persönlichen Einstieg in die Energiewende ganz einfach vorgestellt: eine Mini-Solaranlage (Informationen dazu am Textende) bestellen, diese ans Balkongeländer hängen, ans Netz seines Hauses anschließen, selbst Strom erzeugen und damit die Stromrechnung verringern. Im August 2021 sollte es losgehen - noch weit vor dem Ukraine-Krieg und aktuellen Lieferengpässen.

Doch der Diplom-Ingenieur hatte die Rechnung ohne die Stadtwerke Marburg gemacht. Nachdem er seine Anlage dort angemeldet hatte, teilten diese ihm mit, er müsse seinen Stromzähler wechseln. Danach müsse er die Inbetriebnahme seiner Anlage von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb abnehmen und protokollieren lassen.

Marburg fördert Balkonkraftwerke

Das klang weit weniger unkompliziert, als es sich B. vorgestellt hatte: "Der Zählertausch selbst wäre kostenlos gewesen", berichtet er. "Für den Elektriker hätte ich aber zumindest eine Stunde Arbeitszeit und die Anfahrt bezahlen müssen." Warum bei einer Mini-Solaranlage überhaupt ein Zählertausch und dafür wiederum ein Fachbetrieb zur Abnahme nötig seien, wollte er bei den Stadtwerken erfragen - und so begann ein knapp einjähriger Schriftverkehr mit diversen Behörden. Der brachte B. kein Entgegenkommen seitens der Stadtwerke und so stand am Ende die Resignation.

Walter B. ist nicht der einzige Marburger, der sich über die bürokratischen Hürden der örtlichen Stadtwerke ärgert - und das in einer Stadt, die die so genannten Balkonkraftwerke sogar eigentlich fördert. Das berichtet etwa Harald Raabe aus Wohra (Marburg-Biedenkopf). Der Schreinermeister ist Solaraktivist und einer der Vorkämpfer für die Legalisierung dieser Kleinanlagen in Deutschland. Seit Jahren berät er ehrenamtlich Menschen, die sich eine solche Anlage anschaffen wollen.

Bei ihm hätten sich mehrere Menschen gemeldet, die mit bürokratischen Auflagen zu kämpfen hatten, erzählt er. Noch nicht einmal Elektriker dürften ihre Anlagen selbst abnehmen. Er selbst wollte eine Mini-Solaranlage als Ergänzung zu einer schon bestehenden Dach-Photovoltaikanlage betreiben, habe davon inzwischen aber Abstand genommen.

Stadtwerke: viele Häuser mit alter Technik

Im teils mittelalterlichen Marburg gebe es noch viele Häuser mit veralteter Elektrik, rechtfertigen die Stadtwerke den geforderten Einsatz von zertifizierten Elektrofachbetrieben. Und einen Zählertausch sähen das Steuerrecht und die entsprechende Norm des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) nun einmal vor.

In der Tat dürfen Stromzähler in Deutschland nicht rückwärts laufen - etwa wenn Strom von einer Mini-Solaranlage eingespeist wird. Das wertet der Gesetzgeber als Manipulation und Betrug. In vielen Fällen ist also tatsächlich ein Zählertausch nötig - und wie in Marburg bestehen die meisten Stadtwerke auf so genannten Zweirichtungszählern, die den selbst produzierten und den aus dem öffentlichen Netz bezogenen Strom getrennt messen können. Wie für alle Zähler müssen Stromkunden dafür eine Art Miete zahlen - etwa das Doppelte eines analogen Zählers.

Versorger anderer Städte wie Offenbach oder Kassel tauschen den Zähler beim Anmelden eines Balkonkraftwerks kostenlos aus, aber ohne einen externen Elektriker einzubeziehen. Auch nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) müsste erst bei Anlagen mit einer Leistung von über 600 Watt ein Elektriker die Installation prüfen.

Elektriker mit bis zu 75 Euro gefördert

Die Stadtwerke Marburg teilen weiterhin mit, dass sie den Abnahmeprozess immerhin mit bis zu 75 Euro fördern würden. "Die Förderung gibt es nur für Kunden der Stadtwerke", wirft Walter B. ein. "Und ich beziehe meinen Strom von woanders - so wie es auf einem liberalisierten Strommarkt vorgesehen ist. Und dass diese Förderung die Kosten für den Elektriker deckt, erscheint mir fraglich."

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Bei alldem ist generell umstritten, ob der teurere Zweirichtungszähler überhaupt nötig ist, denn es besteht keine direkte gesetzliche Pflicht für die Einhaltung der VDE-Normen. Rein technisch genüge ein günstigerer Einrichtungszähler mit einer Rücklaufsperre, sagt etwa der Diplom-Ingenieur B. Ähnlich sieht es die DGS.

Stecker kostet zusätzlich Geld

Ebenfalls umstritten ist, ob eine Mini-Solaranlage über einen speziellen Stecker, einen so genannten Wielandstecker, betrieben werden muss. Hersteller, Verbraucherzentralen und auch die DGS gehen davon aus, dass es ungefährlich ist, die Anlage über einen haushaltsüblichen Schuko-Stecker anzuschließen.

Der VDE empfiehlt dagegen den Wielandstecker, viele Netzbetreiber fordern dessen Einbau. Doch auch das kostet zusätzlich Geld, denn eingebaut und verschraubt werden muss auch er von einer Elektrofachkraft.

Studie: Bagatellgrenze einführen

Eine aktuelle Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin bestätigt, dass die bürokratischen Meldeprozesse, Streit über den Anschluss und überzogene Forderungen der Netzbetreiber den Betrieb von Mini-Solaranlagen verhindern. Ein weiteres Ergebnis der Studie ist, dass nur zehn bis 20 Prozent der Nutzer ihre Anlage überhaupt beim Netzbetreiber anmelden, unter anderem da dieser letztendlich den Betrieb eines normgerechten Geräts nicht verbieten kann.

Die Macher der Studie fordern, wie in anderen europäischen Ländern eine Bagatellgrenze einzuführen und Balkonkraftwerke generell anmeldefrei zu machen. In Marburg waren (Stand September 2022) nach Angaben der Stadtwerke gerade einmal 17 Balkonkraftwerke angemeldet. Für Walter B. ist das Thema Mini-Solaranlage erst einmal erledigt. In der Summe rechne sich ein Betrieb einfach nicht, beklagt er.

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Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk, das auch als Stecker-Solargerät, Mini-PV- oder Mini-Solaranlage bezeichnet wird, besteht normalerweise nur aus einem oder zwei Solarmodulen, die an einem Geländer oder auf einem Garagendach montiert werden können. Die maximale Einspeiseleistung einer solchen Anlage darf nur 600 Watt betragen. Der erzeugte Solarstrom wird über eine Steckdose in das Haushaltsstromnetz eingespeist und an Lampen oder Kühlschränke weitergegeben.

Experten zufolge kann eine solche Anlage je nach Haushalt und Standort zwischen fünf und 20 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs mit Eigenproduktion ersetzen. In Österreich gilt für Balkonkraftwerke eine Bagatellregelung ohne Anmeldung bis zu 800 Watt Einspeiseleistung, in Irland liegt sie sogar bei bis zu 3.000 Watt.

Ende der weiteren Informationen

*Herrn B.s Name ist der Redaktion bekannt. Er möchte ihn hier nicht nennen.

Hinweis: In einer ersten Version schrieben wir, Zweirichtungszähler kosten etwa das Vierfache eines analogen Zählers. Dazu schreibt die Stadt Marburg: "Bundesweit einheitlich ist das so genannte Messentgelt für die Stromzähler, das die Bundesnetzagentur festlegt: Es beträgt für einen analogen Zähler 9,50 Euro, für einen digitalen Zähler sind 16,81 Euro - also geht es hier weder um 'Miete' noch 'das Vierfache' des Betrages."

Quelle: hessenschau.de