Fechenheimer Wald VGH weist Eilantrag gegen Rodung ab

Naturschützer sind mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) gegen die Rodung eines Teilstücks des Fechenheimer Walds in Frankfurt gescheitert. Die Räumung der besetzten Waldfläche könnte damit unmittelbar bevorstehen.

Markierter Baum im Fechenheimer Wald.
Markierter Baum im Fechenheimer Wald. Bild © picture-alliance/dpa
  • Link kopiert!
Videobeitrag

VGH weist Eilantrag gegen Rodung ab

hs
Bild © hs
Ende des Videobeitrags

Die Räumung eines seit Monaten besetzten Teilstücks des Fechenheimer Walds in Frankfurt rückt näher. Am Dienstag hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel einen Eilantrag der Naturfreunde Deutschland abgewiesen, in dem ein Aufschub der geplanten Rodungsarbeiten gefordert wurde.

Rechtlich stünde damit dem Beginn der Rodungsarbeiten für den geplanten Ausbau der A66 nichts mehr im Wege. Allerdings blieb zunächst unklar, ob die Polizei unmittelbar mit der Räumung beginnen wird.

VGH sieht Käfer ausreichend geschützt

In dem Eilantrag hatten die Naturfreunde gefordert, den Beginn der Rodungsarbeiten so lange zu verschieben, bis geeignete Schutzmaßnahmen für die im Fechenheimer Wald ansässige Population des Eichenheldbockkäfers ergriffen würden. Die bislang vorgesehenen Maßnahmen reichten nach Ansicht der Umweltschützer nicht aus. Der Eichenheldbockkäfer steht unter Naturschutz.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hingegen hält die geplanten Maßnahmen für ausreichend. Die Autobahn GmbH des Bundes, die den Riederwaldtunnel baut, habe das Nötige zum Schutz des Käfers getan. So lasse sie vorerst Brutbäume für den Käfer stehen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Beschwerde ohne aufschiebende Wirkung

Bereits am Montag war der Eilantrag eines Waldbesetzers vom Frankfurter Verwaltungsgericht abgewiesen worden. Der Mann hatte gegen ein Betretungsverbot für das Waldstück geklagt, weil er dort ein Baumhaus errichtet hatte, in dem er sein Hab und Gut untergebracht hatte.

Grafik zur Rodung des Fechenheimer Waldes
Bild © Hessen Forst, Google Earth, hessenschau.de

Gegen diese Entscheidung hat der Kläger Beschwerde beim VGH einlegen. Das Gericht bestätigte am Dienstag den Eingang der Beschwerde. Allerdings sei noch keine Begründung vorgelegt worden. Deshalb werde der VGH in dem Verfahren am Dienstag keine Entscheidung mehr fällen.

Rein rechtlich hätte diese Beschwerde keine aufschiebende Wirkung, sodass die Räumung trotzdem beginnen könnte. Dies betonte die Polizei auch am Abend in einer Stellungnahme. "Da keine aufschiebende Wirkung vorliegt, sind Vollzugsmaßnahmen uneingeschränkt, noch während der Entscheidungsfindung des VGHs möglich", hieß es.

Linken-Chef zieht in das Protest-Camp

Offenbar steht also die Räumung des Waldgebiets unmittelbar bevor. Zu den Waldbesetzern gehört seit Dienstag nach eigenen Angaben auch Jakob Migenda, der Vorsitzende der Linken in Hessen. "Ich bin Teil der Aktivistinnen und Aktivisten im Fechenheimer Wald, die sich für den Erhalt des wertvollen Naturraums einsetzen, der für eine sinnlose Autobahn geopfert werden soll", erklärt er.

Besetzer leben in Baumhäusern

Der geplante Ausbau der A66 im Frankfurter Osten ist seit Jahrzehnten Thema in der Lokalpolitik. Geplant sind ein Anschluss an die A661 sowie ein Autobahntunnel. Dadurch soll insbesondere der Stadtteil Riederwald entlastet werden. Den Bauarbeiten könnten insgesamt rund 1.000 Bäume zum Opfer fallen. Die Rodung selbst kann nur bis Ende Februar vorgenommen werden - danach beginnt die Brut- und Setzzeit und die Arbeiten müssen daher eingestellt werden.

Umweltschützer fordern den Erhalt des ungefähr vier Hektar großen 230 Meter langen und 70 bis 140 Meter breiten Waldstücks. Ausbaugegner haben das Waldstück daher bereits vor Monaten besetzt und darin Baumhäuser sowie ein Absperrgerüst aufgebaut und Seile gespannt.

Polizei weist auf Verkehrsbeeinträchtigungen hin

Bereits am Montag wies die Polizei auf die zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen für den Fall einer Räumung hin. Den Angaben zufolge werde der Buslinienverkehr auch im gesperrten Bereich aufrechterhalten. Im gesamten Bereich um das betroffene Teilstück des Fechenheimer Waldes werde es aber zu zeitweisen Verkehrssperrungen kommen.

Die Grafik zeigt den betroffenen Bereich, in dem im Fall einer Rodung des Fechenheimer Waldes mit Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist.
Der Bereich mit erwarteten Verkehrsbeeinträchtigungen. Bild © Polizei Frankfurt

Sobald der Polizeieinsatz begonnen hat, solle man den Bereich weiträumig umfahren. Sperrungen des Bus- und Bahnverkehrs seien zunächst nicht vorgesehen. Vor allem die Durchfahrt der auf der Borsigallee verkehrenden und damit unmittelbar betroffenen Buslinien 41 und 44 werde sichergestellt. Trotzdem müsse man mit deutlichen Verzögerungen auch im Busverkehr rechnen. Die U-Bahn der Linie 7 werde wie gewohnt auch die Endhaltestelle "Enkheim" anfahren.

Weitere Informationen

Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 17.01.2023, 19.30 Uhr

Ende der weiteren Informationen
Formular

hessenschau update - Der Newsletter für Hessen

Hier können Sie sich für das hessenschau update anmelden. Der Newsletter erscheint von Montag bis Freitag und hält Sie über alles Wichtige, was in Hessen passiert, auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbstellen. Hier erfahren Sie mehr.

* Pflichtfeld

Ende des Formulars

Quelle: hessenschau.de