Audio

Rodungen im Reinhardswald dürfen wieder aufgenommen werden

Eine Haselmaus schaut aus einer Baumhöhle heraus.

Im vergangenen Frühjahr stoppte die Haselmaus die Rodungen für Hessens größten Windpark. Nun dürfen die Arbeiten im Reinhardswald fortgesetzt werden - zumindest teilweise.

Der Bau des bislang größten hessischen Windparks im Reinhardswald darf teilweise fortgesetzt werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Freitag mitgeteilt. Der Grund: Die streng geschützte Haselmaus, die im vergangenen Frühjahr zu einem Baustopp geführt hatte, sei an sieben von insgesamt 18 Standorten vertrieben worden. Das sei bei einem Ortstermin im vergangenen Herbst festgestellt worden.

Konkret bedeutet das: Die Stümpfe der Buchen und Fichten aus hauptsächlich geschädigten Beständen dürfen an diesen Standorten weiter gerodet werden. An den elf weiteren Standorten sind die Arbeiten allerdings weiterhin gestoppt.

In einer Karte sind mit roten und grünen Punkte die Windräder markiert, die gebaut bzw. nicht gebaut werden dürfen.

Dort habe die Begutachtung ergeben, dass die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Vergrämung der Haselmaus, bei der ihr Lebensraum gezielt unattraktiv gemacht wird, nicht ausreichend gewesen seien. Mindestens bis zum Ende des Winterschlafs der Nager im Mai müssten die Bagger dort weiter ruhen, so der VGH.

Gericht: Nicht genügend Anreize für Haselmaus

Im Februar 2022 hatte das Regierungspräsidium Kassel die Erlaubnis zur Rodung erteilt. Nach dem Beginn der Arbeiten wurde allerdings festgestellt, dass die Haselmaus unter den entsprechenden Baumstümpfen ihren Winterschlaf hält, und ein Baustopp verhängt.

Bereits zum Zeitpunkt der Genehmigung war bekannt, dass die streng geschützte Haselmaus an einzelnen Windrad-Standorten lebt. Deswegen hatte das Regierungspräsidium verschiedene Bestimmungen zum Schutz des Nagetiers aufgenommen. In räumlicher Nähe zum Windpark sollten vor der Rodung beispielsweise beerentragende Sträucher gesetzt und mindestens fünf spezielle Quartiere pro entstehender Windkraftanlage aufgestellt werden. Die sogenannten Haselmauskästen sollten sicherstellen, dass die Tiere im Umfeld des Baubereichs passende Lebensbedingungen finden.

Der VGH hatte die Bemühungen des Windpark-Betreibers EAM im vergangenen Mai als nicht ausreichend kritisiert. Es seien nicht genügend Anreize für die Haselmaus im unmittelbaren Umfeld geschaffen worden. Jetzt scheint ihr das Angebot doch gefallen zu haben - oder es wurde ihr in ihrem bisherigen Lebensraum zu ungemütlich.

Windpark umstritten bei Anwohnern und Naturschützern

Anwohnerinnen und Anwohner sowie Naturschützer hatten das Bauprojekt immer wieder kritisiert. Sie befürchten, der Ausbau von Windkraftanlagen gefährde den Lebensraum von bedrohten Vögeln wie dem Schwarzstorch oder Rotmilan und einigen Fledermausarten und schade dem Tourismus im "Märchenwald". Zuletzt hatten auch die Gemeinde Wesertal und die Stadt Hofgeismar geklagt.

Die genehmigten Windräder dürfen eine Gesamthöhe von 241 Metern und Rotorblätter mit einem Durchmesser von 150 Metern haben. Sie sollen rund 300.000 Megawattstunden regenerative Energie im Jahr produzieren. Geht man von einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden pro Jahr und Haushalt aus, könnten damit rechnerisch rund 75.000 Haushalte versorgt werden.

Weitere Informationen Ende der weiteren Informationen