Die Höhe der nach der Reform jeweils zu zahlenden Grundsteuer kann erst nächstes Jahr berechnet werden.

Grund sei, dass die neuen Hebesätze in den Kommunen noch nicht feststünden, teilte die Oberfinanzdirektion in Frankfurt am Donnerstag mit. Diese würden bundesweit erst im Laufe des kommenden Jahres festgesetzt.

Nach diesen Hebesätzen richtet sich die Höhe der jeweiligen Grundsteuer. Die neue Berechnung der Grundsteuer in Deutschland gilt ab dem Jahr 2025. Der Steuermessbetrag allein sagt nichts über die endgültige Steuer-Höhe aus.