Bauarbeiter ohne unternehmerisches Risiko sind nach einem Urteil des Landessozialgerichts abhängig und sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Die beauftragende Baufirma könne sich nicht auf einen Nachunternehmervertrag berufen, wenn dieser die Verhältnisse verschleiern soll, teilte das Gericht in Darmstadt am Dienstag mit. Es verurteilte eine Firma zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 100.000 Euro. (Az. L 8 BA 51/20) Die Firma beschäftigte drei Männer einer GbR.Die Rentenversicherung hält sie für Scheinselbstständige und klagte.