Hessens Jäger sind gegen eine mögliche ganzjährige Schonfrist für Feldhasen und Rebhühner.

Dieses faktische Jagdverbot gehe aus dem Entwurf der neuen Jagdverordnung der Landesregierung hervor. Mit einer ganzjährigen Schonfrist seien bestimmte Reviere nicht mehr attraktiv genug, um sie zu verpachten, sagte ein Sprecher des Landesjagdverbandes.

Auf Feldhasen darf in Gebieten mit einem ausreichenden Vorkommen bislang von Oktober bis Dezember Jagd gemacht werden. Auf Rebhühner von 19. September bis Ende Oktober. Es werde seit vielen Jahren vieles dafür getan, dass es den Arten gut gehe. Beispielsweise seien nur zehn Prozent der Hasen erlegt worden, die erlaubt gewesen wären, erklärte der Sprecher. Im Jagdjahr 2021/22 wurde kein Rebhuhn geschossen.