Ein behandelnder Arzt kann laut Gerichtsentscheidung von einer Patientin als Erbe eingesetzt werden - auch wenn er selbst ihr die Fähigkeit bescheinigt hat, das Testament aufzusetzen.

Das Testament werde dadurch auch nicht in Teilen unwirksam, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch mit. Im konkreten Fall hatte eine Frau ihren Arzt als Miterben eingesetzt - neben Freunden und Verwandten. Dieses Testament wurde später von einem Miterben mit der Begründung angefochten, dass es gegen die Berufsordnung der hessischen Ärztekammer verstoße.