Verweis auf Bürgerentscheid Limburg beharrt auf Taubentötung
Trotz geänderter Rechtslage hält Limburg an der geplanten Tötung von 200 Stadttauben fest – und verlangt vom Kreis die nötigen Genehmigungen. Die Stadt beruft sich auf den Bürgerwillen.
Die Stadt Limburg hält an ihrem Vorhaben fest, rund 200 Stadttauben töten zu lassen, und will einen entsprechenden Auftrag vergeben. Zwar hat sich die rechtliche Ausgangslage geändert, da ein ministerieller Erlass aufgehoben wurde - dennoch bleibt die Stadt bei ihrem Plan.
Auf Antrag Limburgs soll der Landkreis Limburg-Weilburg nun feststellen, dass für das Töten der Tauben keine Sondergenehmigung erforderlich ist. Sollte eine solche Genehmigung doch nötig sein, fordert die Stadt, dass sie erteilt wird.
Verweis auf gültigen Bürgerentscheid
Ziel sei es nach wie vor, den rechtsgültigen Bürgerentscheid vom Juni vergangenen Jahres umzusetzen. Damals hatte sich eine Mehrheit der Wählerinnen und Wähler für eine Reduzierung der Taubenpopulation durch Einfangen und Töten ausgesprochen. Dieser Auftrag, so heißt es in einer Mitteilung vom Mittwoch, solle erfüllt werden.
Gerade in Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit sei es wichtig, den deutlich geäußerten Bürgerwillen umzusetzen – solange dieser nicht gegen geltendes Recht verstoße, erklärte Limburgs Erster Stadtrat Michael Stanke (CDU).
Behörde will über alle Anträge entscheiden
Zuständig für das Verfahren ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Dort hatten bereits zwei Privatpersonen eine Ausnahmegenehmigung beantragt, um Tauben fangen und töten zu dürfen.
Die Behörde wartet nun auch den Antrag der Stadt ab, um anschließend über alle Anträge gemeinsam zu entscheiden, wie ein Kreissprecher mitteilte. Im Anschluss werde die Öffentlichkeit informiert. Eine Entscheidung werde zeitnah erwartet.
Ministerium: Tauben gelten als Wildtiere
Ursprünglich wollte die Stadt bereits am 22. April mit dem Einfangen und Töten der Tauben beginnen. Ein Anbieter war nach einer Ausschreibung bereits ausgewählt worden. Der Auftrag wurde jedoch nicht vergeben, da kurz zuvor das hessische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium einen Erlass aus dem Jahr 2022 aufgehoben hatte.
Dieser Erlass hatte bis dahin vorgesehen, dass Stadttauben in besiedelten Gebieten nicht als wildlebende Tiere im Sinne des Artenschutzrechts gelten. Durch die Aufhebung Ende März gelten sie nun wieder als Wildtiere im Sinne der Bundesartenschutzverordnung. Die Entscheidung sei "plötzlich und ohne Begründung" erfolgt und für die Stadt "nicht nachvollziehbar", so eine Stellungnahme.
Weil Tauben jetzt als Wildtiere eingestuft sind, stehen sie unter besonderem Schutz. Sie dürfen eigetnlich nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung getötet werden.
Bürgerentscheid spricht sich für Tötungen aus
Grundlage für das Vorhaben ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom November 2023. Ziel war es, die Taubenpopulation in Limburg deutlich zu reduzieren. Im Gespräch war damals auch das Töten der Tiere durch Genickbruch.
Nach heftiger Kritik von Tierschützern und öffentlicher Debatte wurde im Juni ein Bürgerentscheid durchgeführt. Eine Mehrheit sprach sich für die Tötung der Tiere aus.
Kosten für Maßnahme unter 10.000 Euro
Zunächst hatte die Stadt 200 Tauben einfangen lassen und plante, sie an die Tierschutzorganisation Gut Aiderbichl zu übergeben. Diese wollte die Tiere in der Oberpfalz unterbringen.
Das Angebot für diese Maßnahme war aus Sicht der Stadt jedoch zu teuer. Daher wurde eine neue Ausschreibung gestartet – diesmal mit dem Ziel, die Tiere einzufangen und zu töten. Die Kosten für diese Variante würden laut Stadt unter 10.000 Euro liegen.