Abfrage persönlicher Daten von Polizeicomputer Verfahren gegen Polizisten in "NSU 2.0"-Komplex eingestellt

Bevor 2018 das erste Drohschreiben des "NSU 2.0" verschickt wurde, waren darin enthaltene Daten von einem Polizeicomputer in Frankfurt abgerufen worden. Die Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte hat die Staatsanwaltschaft jetzt allerdings eingestellt.

Eingang in ein Polizeirevier aus der Froschperspektive fotografiert. Die Buchstaben "Polizeirevier" und "Polizei" leuchten.
Das erste Polizeirevier in Frankfurt, wo die nicht-öffentliche Adresse einer NSU-Opferanwältin abgefragt wurde. Bild © picture-alliance/dpa
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Im Fall der "NSU 2.0"-Drohserie hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte eingestellt. Das teilte die Behörde am Montag mit. Ermittelt worden war gegen einen Polizisten und eine Polizistin.

Es ging dabei um erste Fax der Drohserie, das im August 2018 bei der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz eingegangen war. Es enthielt persönliche Daten. Diese waren unbefugt von einem Dienstcomputer im 1. Polizeirevier abgefragt worden, an dem die Polizistin eingeloggt war. Kurz darauf wurde das Fax versandt. Der Polizist war zu diesem Zeitpunkt im Dienst.

Beschwerde gegen Entscheidung eingelegt

Das Ermittlungsverfahren wurde laut Staatsanwaltschaft am 7. Dezember 2023 eingestellt, weil ein hinreichender Tatverdacht nicht begründet werden konnte. Gegen die Entscheidung sei Beschwerde eingelegt worden. Dies bestätigte die Anwältin von Basay-Yildiz, Antonia von der Behrens.

Die Staatsanwaltschaft teilte dazu mit, da die Begründung der Beschwerde noch nicht eingegangen sei, stehe die Prüfung einer möglichen Wiederaufnahme der Ermittlungen noch aus.

Drohschreiben mit der Unterschrift "NSU 2.0" waren auch an zahlreiche weitere Personen des öffentlichen Lebens versandt worden, vor allem Frauen. Als Verfasser wurde 2022 ein 54-Jähriger aus Berlin zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Zweifel an Einzeltäter

Unter anderem die Nebenklägerin Basay-Yildiz bezweifelte in dem Verfahren, dass ein Einzeltäter für die Serie verantwortlich war. Ihre Anwältin von der Behrens stellte in dem Prozess mehrfach Anträge zur weiteren Aufklärung der Vorgänge im 1. Polizeirevier und der Rolle dortiger Polizisten bei der 20-minütigen Abfrage persönlicher Daten von Basay-Yildiz und ihren Angehörigen.

Im Zusammenhang mit Ermittlungen zu der illegalen Datenabfrage war eine Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten innerhalb des Reviers aufgedeckt worden.

Darstellungen von Adolf Hitler geteilt

Der Fall liegt aktuell zur Prüfung beim Oberlandesgericht Frankfurt. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt, nachdem das Landgericht kein Hauptverfahren eröffnen wollte.

Die Generalstaatsanwaltschaft geht im Fall von fünf Polizisten davon aus, dass in der Gruppe Inhalte im strafrechtlichen Sinn verbreitet worden waren. Nach früheren Angaben wurden unter anderem Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuze und weitere nationalsozialistische Symbole sowie Verharmlosungen des Holocaust geteilt.

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Sendung: hr-iNFO, 05.02.2024, 14 Uhr

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Quelle: dpa/lhe