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Urteil in Marburg: Zehn Monate Bewährung und Geldstrafe für Schleuser

Zwei Männer und Frau vor Gericht

Geld gegen Flugtickets und falsche Pässe: In Marburg ist ein Mann verurteilt worden, weil er Flüchtlingen illegal die Einreise organisierte. Dafür forderte er zum Teil hohe Beträge.

Vor dem Marburger Amtsgericht ist am Montag das Urteil gegen einen Mann gefallen, der gewerbsmäßig Flüchtlinge illegal nach Deutschland geschleust hat. Der Gericht verhängte zehn Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe.

Der 42-Jährige ist Syrer und lebt im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Er hat unter falschem Namen agiert und Flüchtlingen Flugtickets und falsche Pässe organisiert, damit sie aus Griechenland nach Frankfurt einreisen konnten. Dafür forderte er hohe Beträge, in einem Fall wohl bis zu 1.500 Euro. Am Frankfurter Flughafen flog bei Grenzkontrollen in zwei Fällen auf, dass die Pässe unecht waren.

Vor Gericht ging es zudem um einen anderen Fall, in dem noch ein 30-jähriger Syrer mitangeklagt war. Die beiden sollen einem Mann aus Marburg zugesagt haben, dessen Ehefrau aus der Türkei nach Deutschland zu bringen. Die Frau kam allerdings nie an. Die 6.000 Euro, die sie dafür gefordert hatten, behielten sie größtenteils, weshalb der Mann schließlich Anzeige erstattete. In diesem Zusammenhang soll es später noch zu einer versuchten Nötigung gekommen sein.

Angeklagte zeigten Reue

Nach einem kurzem Prozess, in dem die Angeklagten die Vorwürfe zugaben und zudem Reue bekundeten, verurteilte der Richter den Hauptangeklagten zu der Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 1.500 Euro. Das Geld soll er an die UN-Flüchtlingshilfe zahlen. Zudem werden noch 2.000 Euro von ihm eingezogen, die er durch die Schleuserei erlangt haben soll.

Das Verfahren wegen versuchter Nötigung gegen den Mitangeklagten wurde unter Auflagen vorläufig eingestellt. Er muss in den kommenden sechs Monaten allerdings jeweils 200 Euro an den Mann zurückzahlen, dessen Ehefrau aus der Türkei geholt werden sollte. Zu höheren Geldstrafen sah das Gericht die beiden Angeklagten aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse nicht in der Lage.

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