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Korruptionsfall um Oberstaatsanwalt Alexander B.: weitere Anklage

Das Justizzentrum Frankfurt mit Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen einen Juristen der Generalstaatsanwaltschaft erhoben. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem wegen Korruption verurteilten Oberstaatsanwalt Alexander B.. Auf ihn warten nach seiner Haft möglicherweise Millionenforderungen.

Ein knappes Jahr nach dem Urteil gegen den prominenten Korruptionsermittler Alexander B. hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen einen seiner früheren Kollegen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Anklage wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Untreue erhoben. Entsprechende hr-Informationen aus Justizkreisen bestätigte ein Sprecher der Behörde.

Verdacht auf Unterstützung bei Betrug

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen vor, Alexander B. bei seinen Betrugshandlungen unterstützt zu haben. Dabei soll er Aufträge für überflüssige Gutachten bei einer von B. kontrollierten Firma erteilt haben. Alexander B. war zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, unter anderem, weil er sich durch Einnahmen aus der Firma um rund 350.000 Euro bereichert haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Eine Beteiligung an der dem Oberstaatsanwalt zur Last gelegten Bestechlichkeit sowie eine persönliche Bereicherung werden dem Angeschuldigten nicht zur Last gelegt," erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt zum aktuellen Fall. Anders als Alexander B. musste der Beamte, gegen den die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt nun Anklage erhoben hat, nicht in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen gegen den 37-jährigen Beamten wurden Ende 2021 bekannt. Wie die Generalstaatsanwaltschaft dem hr auf Anfrage bestätigte, ist er weiterhin vorläufig suspendiert.

Ermittlungen gegen dritten Juristen

Bei der Aufhellung des Korruptionsfalls waren die Ermittler 2022 bei einem weiteren ehemaligen Staatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft auf Ungereimtheiten gestoßen, der ebenfalls suspendiert ist.

Da der Verdächtige von der Generalstaatsanwaltschaft zur Staatsanwaltschaft Frankfurt gewechselt ist, haben die Ermittler den Fall - wegen zu großer Nähe - nach Darmstadt abgegeben. Dort dauern die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Untreue noch an, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt auf hr-Anfrage erklärte.

BGH prüft Revision im Fall Alexander B.

Das Urteil gegen Alexander B. ist noch nicht rechtskräftig, da er vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Revision eingelegt hat. Das höchste deutsche Zivil- und Strafgericht prüft noch, ob das Landgericht Frankfurt den Fall noch mal verhandeln muss.

B.s Strafverteidiger Andreas Hohnel erklärt die Bedeutung der Revision so: Mit ihr solle geklärt werden, ob ein Staatsanwalt wegen Untreue verurteilt werden kann, weil er zu viel Geld für Gutachten ausgegeben hat. In der Fachsprache heißt das "Vermögensbetreuungspflicht", für deren Verletzung das Land Hessen Alexander B. in Regress nimmt.

Forderungen in Millionenhöhe möglich

"Das ist eine Frage, für die sich ganz viele Staatsanwälte brennend interessieren dürften", sagt Hohnel. Denn das könnte auch schon bei geringeren Anlässen als bei seinem Mandanten zu Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue führen.

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft bestätigte dem hr auf Anfrage, dass sie "die Rückforderungsansprüche gegen den suspendierten Beamten mit großem Nachdruck" betreibt. Sie habe für das Land Schadensersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe gegen ihn geltend gemacht. Eine genaue Summe nannte der Sprecher nicht. Die Forderungen seien noch nicht bestandskräftig, da sie von dem betroffenen Beamten angefochten werden.

Für Alexander B. gehe es laut Hohnel darum, ob er nach einer Haftentlassung jemals wieder finanziell ein Bein auf den Boden bekomme. Müsste B. das Geld für die Gutachten an das Land komplett zurückzahlen, hätte er nach seiner Haftentlassung in ein paar Jahren Schulden von bis zu zwölf Millionen Euro.

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