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Haftstrafen im zweiten Prozess um Drogen-Onlineshop Chemical Revolution

Grafik, die eine Tüte voller Drogen in Form von Pillen etc zeigt, als wäre es eine Durchleuchtungsaufnahme der Flughafen-Gepäckkontrolle.

Bei seiner Abschaltung vor drei Jahren galt "Chemical Revolution" als bundesweit größter Onlineshop für Drogen. Nun ging der zweite Prozess um die illegale Plattform zu Ende - mit teils langen Haftstrafen für die fünf Angeklagten.

Ganze acht Monate hat der zweite Prozess um den Drogen-Onlineshop "Chemical Revolution" am Landgericht Gießen gedauert. Trotzdem, so formulierte es der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung, habe in dieser Zeit nur die "Spitze des Eisbergs" mutmaßlicher Taten sicher festgestellt werden können.

Fünf Angeklagte hatten sich für ihre Beteiligung an dem illegalen Versandhandel verantworten müssen.

Das Landgericht Gießen sah es am Montag als erwiesen an, dass sie zwischen Frühjahr 2018 und Anfang 2019 verschiedene Aufgaben rund um die Beschaffung und den Verkauf übernommen hatten. Das Strafmaß reicht von eineinhalb bis sieben Jahre Haft, in einem Fall verhängte das Gericht zusätzlich eine Geldstrafe.

Shop lockte mit Rabattaktionen

Bei seiner Abschaltung im Jahr 2019 galt "Chemical Revolution" als der damals größte deutschsprachige Drogen-Umschlagplatz im Darknet. Das Gericht geht davon aus, dass unter anderem Kokain, Heroin, Amphetamine, Cannabis und Ecstasy-Tabletten aus den Niederlanden nach Deutschland gebracht wurden.

Dort sei die illegale Ware in einer Garage und einem Abstellraum gebunkert, dann verpackt und weiter an Kunden verschickt worden. Die Kammer gehe von insgesamt mehr als 300 Abverkäufen aus, erläuterte ein Gerichtssprecher.

Dem Vorsitzenden Richter zufolge wurde der illegale Drogen-Onlineshop ähnlich wie ein normaler Internetversandhandel betrieben - mit Rabatt- und Sonderaktionen sowie Paketpreisen. Die Kunden hätten mit der Kryptowährung Bitcoin gezahlt.

Mildere Strafen durch Geständnisse

Die Richter verurteilten vier Angeklagte insbesondere wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Einen Angeklagten sprachen sie der Beihilfe dazu schuldig. Als nicht erwiesen sah es das Gericht an, dass die Männer Teil einer internationalen Bande waren. Zu ihren Gunsten wertete die Kammer deren Geständnisse - auch wenn diese "unterschiedliche Qualitäten" gehabt hätten.

Teils gelten die Strafen durch die bereits abgesessene Zeit in der Untersuchungshaft als verbüßt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Lange Haftstrafen bei erstem Prozess

Das Landgericht Gießen beschäftigte sich zum zweiten Mal mit dem Online-Shop. Wegen des umfangreichen Verfahrens und der Coronavirus-Pandemie wurde die Verhandlung damals auf zwei Prozesse aufgeteilt.

In einem ersten Prozess waren bereits 2021 sieben Männer zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und neun Jahren verurteilt worden. Darunter war auch der mutmaßliche Drahtzieher. Damals ging es unter anderem um einen Tatort in Hessen.

Dieses Mal war der Haupttatort in Hamburg - weil aber einer der mutmaßlichen weiteren Tatorte in Ortenberg (Wetterau) war, fand die Verhandlung in Gießen statt. Die Anklage führte die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt.

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