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Gießen richtet temporäre Waffenverbotszone ein

Zwei eritreische Fahnen flattern im Wind. Im Hintergrund ist strahlend blauer Himmel zu sehen.

Wegen Sicherheitsbedenken hat die Stadt Gießen das umstrittene Eritrea-Festival verboten. Dagegen wehrt sich jetzt der Veranstalter gerichtlich. Bei der Polizei laufen die Vorbereitungen für eine "Großlage". Vorsorglich wurde eine Waffenverbotszone eingerichtet.

Der Veranstalter des in Gießen geplanten Eritrea-Festivals setzt sich gegen das städtische Verbot der Veranstaltung zur Wehr. Beim Verwaltungsgericht Gießen sei ein entsprechender Eilantrag anhängig, über den in Kürze entschieden werden dürfte, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Mit dem Thema beschäftigten sich zwei Kammern, weil sich das vom Ordnungsamt erlassene Verbot sowohl auf Gaststätten- als auch auf Polizeirecht gestützt habe.

Sicherheitskonzept nicht ausreichend

Das ursprünglich für kommendes Wochenende geplante Eritrea-Festival war auch mit Blick auf gewaltsame Proteste bei der Veranstaltung im vergangenen Sommer vom Gießener Ordnungsamt verboten worden.

Die Behörde hatte die Entscheidung mit einem unzureichenden Sicherheitskonzept begründet, das nicht genüge, um drohende Gefahren insbesondere für die Besucher des Festivals, aber auch für die Allgemeinheit abzuwenden.

Der Polizei lägen Erkenntnisse vor, "dass mehrere hundert gewaltbereite Störer auch aus dem europäischen Ausland anreisen wollten, um das Festival zu verhindern - gegebenenfalls auch mit Gewaltaktionen".

Das Festival ist heftig umstritten. Kritiker werfen den Veranstaltern eine problematische Nähe zur Regierung Eritreas vor; das autoritäre Regime in Eritrea nutze das Festival, um sich von seinen in Deutschland lebenden Anhängern feiern zu lassen und Spenden zu sammeln.

Polizei bereitet sich auf Großlage vor

Beim Polizeipräsidium Mittelhessen laufen bereits vorsorglich Vorbereitungen für eine "Großlage", wie Polizeipräsident Bernd Paul mitteilte. Neben dem Eritrea-Festival seien für Freitag und Samstag auch Demonstrationen angemeldet. "Wir sind darauf eingestellt, dass wieder gewaltbereite Personen nach Gießen kommen", so Paul.

Man werde gegen solche Personen hart durchgreifen und beobachte die Entwicklung nach der Verbotsverfügung. "Dem entsprechend gehen unsere Einsatzvorbereitungen in alle erdenklichen Szenarien."

Waffenverbotszone in Gießen

Auf Anregung der Polizei hat die für die Kreisordnung zuständige Landrätin Anita Schneider (SPD) eine temporäre Waffenverbotszone eingerichtet. Diese gilt von Donnerstag bis Sonntag im Bereich innerhalb des Anlagenrings, rund um den Bahnhof und das gesamte umliegende Gebiet sowie an der Messe und in angrenzenden Bereichen der Weststadt. Weitere Infos dazu bietet der Landkreis Gießen auf seiner Homepage.

Zu den verbotenen Waffen zählen unter anderem Messer und Schlagstöcke. Die Polizei will das Verbot demnach mit verstärkten Kontrollen durchsetzen. Bei Nichtbeachtung drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 10.000 Euro.

Großeinsatz der Polizei im vergangenen Jahr

Im August 2022 hatten etwa 100 Menschen Helferinnen und Helfer sowie Besucherinnen und Besucher der damaligen Veranstaltung angegriffen. 26 von ihnen wurden verletzt, auch sieben Polizisten trugen leichte Verletzungen davon. Die Polizei hatte die Veranstaltung schließlich aufgelöst, 300 Beamtinnen und Beamte waren im Einsatz.

Stadt: Konkrete Drohungen gegen Veranstaltung und Polizei

Die Stadt Gießen hatte vergangene Woche auf konkrete Drohungen gegen die Veranstaltung und ihre Besucherinnen und Besucher sowie gegen Ordnungskräfte und die Polizei verwiesen. Der Zentralrat der Eritreer Deutschland als Veranstalter habe trotz mehrfacher Aufforderung das Sicherheitskonzept nicht angepasst und etwa keine Zugangsregelung für das Gelände vorgelegt.

Vielmehr habe er mitgeteilt, "dass er alle Personen einlassen wolle und keine Zugangsbeschränkungen vorsehe". Die Deutsch-Eritreische Gesellschaft reagierte empört auf das Verbot und warf der Stadt unter anderem eine "exzessive Ausdehnung der Auflagen" vor, mit der sie ihr Verbot einer "nicht gewollten Veranstaltung" durchsetzen wolle.

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