Weil er sich in 14 Fällen unberechtigt als Heilpraktiker ausgegeben und Patienten behandelt haben soll, steht seit Mittwoch ein 35-Jähriger vor dem Frankfurter Amtsgericht.

Der einschlägig vorbestrafte Mann soll für Schröpf- und Blutegelbehandlungen nach islamischer Tradition geworben haben.