Wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ist ein 36-Jähriger zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Laut Urteil des Landgerichts hatte er im Oktober 2021 seinen Wohnungsnachbarn in einem Mietshaus in Frankfurt-Niederrad aus unbekannten Gründen erstochen. Zusätzlich ordnete die Schwurgerichtskammer die Unterbringung des Irakers in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wo er sich seit seiner Festnahme bereits aufhält. 

Die Polizei fand die Leiche, als wegen anderer Straftaten des Angeklagten Nachforschungen in dem Mehrfamilienhaus angestellt wurden. Vor Gericht gab der Angeklagte an, von dem Nachbarn angegriffen worden zu sein. Das Gericht ging von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie sowie Alkoholabhängigkeit aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte sich auf eine Notwehrsituation berufen und deshalb Freispruch gefordert.