Ein 36-Jähriger, der 2021 in Frankfurt-Niederrad seinen Nachbarn erstochen hat, soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft achteinhalb Jahre ins Gefängnis und dann in eine Psychiatrie.

Der Mann sei zur Tat vermindert schuldfähig gewesen. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch wegen möglicher Notwehr. Das Urteil in dem Revisionsprozess soll kommenden Mittwoch fallen.

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