Plädoyers nach Geschwister-Tod in Hanau Staatsanwaltschaft fordert lebenslang für Vater wegen Mord an Kindern
Ein Mann soll für den Mord an seinen beiden Kindern in Hanau eine lebenslange Haftstrafe erhalten. Er habe damit seine Frau nach deren Trennung bestrafen wollen, erklärte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer.
Der 48-Jährige habe seine Tochter getötet, sein Sohn sei aus Todesangst vom Balkon der Wohnung der Familie neun Stockwerke in die Tiefe gesprungen, sagte der Vertreter der Anklage am Montag in seinem Plädoyer vor dem Hanauer Landgericht.
Die Tat am 11. Mai vergangenen Jahres in Hanau habe der Angeklagte geplant. Für ihn solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden.
"Narzisstisch veranlagter Angeklagter"
Der 48-Jährige habe mit dem Mord an seinen sieben und elf Jahre alten Kindern seine Frau bestrafen wollen, die sich von ihm getrennt hatte, sagte Staatsanwalt Oliver Piechaczek. Für den narzisstisch veranlagten Angeklagten habe die Trennung nicht zu seinem Weltbild gepasst: Er habe Frau und Kinder als sein Eigentum betrachtet.
Es handelte sich den Angaben zufolge um eine arrangierte Ehe, das Paar kannte sich zuvor nicht. Der Staatsanwalt sprach von einem Klima häuslicher Gewalt, sowohl gegenüber der Frau als auch gegenüber den Kindern, die große Angst vor ihrem Vater gehabt hätten.
Kindern vor der Wohnungstür aufgelauert
Am Tattag habe der Angeklagte gewartet, bis seine Frau die Wohnung verließ und vor der Tür gelauert, bis die Kinder diese öffneten, um zur Schule zu gehen. In der Wohnung habe er seine Tochter auf ein Bett gedrückt und ihr vermutlich mit einem mitgebrachten Messer zweimal tief in den Hals geschnitten.
Der Sohn schaffte es laut Staatsanwaltschaft auf den Balkon, von dem er in die Tiefe gesprungen sei. Dort entdeckten Passanten das schwer verletzte Kind, das kurz darauf im Krankenhaus starb. Der Vater floh und wurde am 14. Mai in einen Vorort von Paris gefasst. Seitdem sitzt er in Haft.
Zum Prozessauftakt Mitte Januar hatte der Mann erklärt: "Wegen mir sind meine beiden Kinder zu Tode gekommen", wie sein Verteidiger verlas. Für das dadurch verursachte Leid trage er allein die Verantwortung. "Meine Tat ist unentschuldbar, ich bedauere sie zutiefst. Niemand kann mir verzeihen, daher frage ich auch nicht nach Vergebung."
Staatsanwalt: Rechtsstaat muss Grundwerte verteidigen
Der Staatsanwalt sagte am Montag, der Rechtsstaat müsse klar Flagge zeigen, um die Grundwerte zu verteidigen, die beinhalteten, dass sich eine Frau von ihrem Mann trennen könne. Er sprach von einem heimtückischen, kaltblütigen Mord aus niedrigen Beweggründen.
Dem stimmte die Anwältin der Mutter der Kinder zu, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt. Die Anwältin kritisierte zudem das Hanauer Jugendamt, das auf Anzeichen beim Vater nicht angemessen reagiert habe.
Urteil am Freitag erwartet
Die Verteidigung stellte am Montag keinen konkreten Antrag, wies aber darauf hin, dass die genauen Vorgänge in der Wohnung am Tattag nicht aufgeklärt worden seien. Es sei unklar, was den Sohn zu seinem Sprung veranlasste. Vielleicht sei er gesprungen, bevor es zu der Attacke auf die Tochter kam.
In seinem Fall komme deshalb auch Tötung durch Unterlassen oder fahrlässige Tötung infrage, sagte Anwalt Stefan Bonn. Unklar sei auch, ob sein Mandant nicht mit dem Vorhaben zur Wohnung kam, zumindest zu versuchen, die Kinder nach Indien zu bringen. Das Urteil soll voraussichtlich am Freitag fallen.
Sendung: hr-iNFO, 22.05.2023, 14 Uhr
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