Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel muss zehntausenden Bürgern Teil der Wassergebühren zurückzahlen

Die Stadt Kassel muss ihren Bürgern zu Unrecht erhobene Wassergebühren zurückzahlen - das hat jetzt ein Gericht entschieden. Für die Stadt wird diese Entscheidung teuer.

Richterinnen stehen in ihren Roben an Tischen, die mit dicken Aktenstapeln und Mikrofonen bedeckt sind. Im Hintergrund an der Wand ein hessisches Wappen.
Die Wassergebühren in Kassel waren jahrelang zu hoch, urteilte der VGH. Bild © hr/Jochen Schmidt
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Entscheidung über umstrittene Wassergebühren in Kassel

Richter bei Gericht
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Rund 20 Millionen Euro hat die Stadt Kassel zurückgelegt. Das Geld wird sie jetzt wohl brauchen. Denn der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat am Donnerstag geurteilt, dass die Stadt ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Teil der gezahlten Wassergebühren seit 2017 zurückzahlen muss. 

Der VGH befand, die Stadt habe über Jahre zu hohe Gebühren erhoben. Damit ist die Entscheidung in einem elf Jahre andauernden Verfahren über mehrere Instanzen gefallen. Eine Revision ist nicht zugelassen, dagegen kann die Stadt Kassel jetzt Widerspruch einlegen. 

Bereits 2012 hatten Bürger gegen die Berechnung geklagt. Ihr Vorwurf: Die so genannte Konzessionsabgabe, die 15 Prozent der Wasserkosten ausmacht, sei rechtswidrig. Deshalb sollen die Gebühren für die mehr als 200.000 Einwohner aus Kassel und Vellmar (Kassel) zu hoch ausgefallen sein.

Stadt zahlte Abgabe an sich selbst

Eine Konzessionsabgabe wird fällig, wenn ein privater Wasserversorger Leitungen unter öffentlichen Straßen nutzt. Auch der Wasserversorger Kasselwasser nutzt städtische Leitungen und zahlte dafür an die Stadt Gebühren.

Da aber der Wasserversorger auch der Stadt Kassel gehört, zahlte die Stadt die Gebühren an sich selbst. Es entstanden ihr dadurch keine Zusatzkosten. Doch trotzdem stellte die Stadt den Bürgern diese Kosten in Rechnung. Das sei ein "beachtlicher Fehler", so der VGH, der zu einer "erheblichen Kostenüberschreitung und zur Unwirksamkeit der Wasserversorgungssatzung" führe.

2018 hatte der VGH schon einmal zu Gunsten der Kläger geurteilt, das Bundesverwaltungsgericht hatte das Urteil jedoch kassiert und an den VGH zurückverwiesen. 

Landeskartellbehörde monierte hohe Preise

Ausgangspunkt für den Streit war eine Einschätzung der Landeskartellbehörde. Diese hatte die Wasserpreise in Kassel als zu hoch kritisiert. Daraufhin hatte die Stadt die Wasserversorgung über den städtischen Eigenbetrieb Kasselwasser geregelt und den Preis beibehalten.

Seit 2017 wurde allerdings vorsorglich Geld zurückgelegt und die Gebührenbescheide unter Vorbehalt verschickt. Um diese Bescheide geht es nun.

Schadenssumme noch offen

Wie viel Geld die Stadt Kassel genau an die Verbraucher zahlen muss, ist noch unklar. Die Stadt geht derzeit von mehr als 20 Millionen Euro aus. Die Rückzahlung sei ein komplizierter Prozess, der sich jetzt an das Urteil anschließe, sagte ein Sprecher der Stadt. Die Gesamtsumme und damit auch die Einzelbeträge, die nun an zehntausende Verbraucher zurückgehen, müssten erst berechnet werden, erläuterte Stadtkämmerer Matthias Nölke.

Zudem liege die schriftliche Begründung des VGH noch nicht vor. Davon werde abhängen, ob die Stadt das Urteil annimmt oder sich für eine weitere juristische Klärung entscheidet.

Die Stadt bittet die Betroffenen vorerst um Geduld. Man werde auf sie zukommen, es müsse sich niemand bei der Stadt melden.

Weitere Informationen

Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 30.11.2023, 19.30 Uhr

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Quelle: Stefanie Küster, Jochen Schmidt, Jens Wellhöner, hessenschau.de