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Haftstrafe für Mainufer-Raser

Ein schnell fahrendes Auto mitten im Bild - sowohl Auto als auch Hintergrund sind unscharf aufgrund der Bewegungsunschärfe.

Nach einem schweren Unfall mit einem Toten in Frankfurt muss ein Auto-Raser mehr als fünf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt verurteilte ihn wegen Totschlags und Straßenverkehrsgefährdung.

Vor sieben Jahren raste ein heute 27-Jährige mit mehr als 140 Stundenkilometern durch den Frankfurter Stadtteil Schwanheim und verursachte einen tödlichen Unfall. Dafür verurteilte ihn das Landgericht Frankfurt am Donnerstag zu fünf Jahren und drei Monaten Haft. Die Richter gingen von Totschlag und Straßenverkehrsgefährdung aus, bezogen in das Urteil aber auch eine zwischenzeitliche Verurteilung wegen mehrerer Wohnungseinbrüche mit ein.

BGH hob frühere Urteile auf

Der inzwischen 27 Jahre alte Angeklagte war im April 2015 mit mehr als 140 Stundenkilometern auf der Mainuferstraße im Stadtteil Schwanheim unterwegs und überfuhr mehrere rote Ampeln. An einem Autobahnzubringer stieß er mit einem anderen Fahrzeug zusammen, das 28 Meter weit weggeschleudert wurde und dessen Fahrer an der Unfallstelle starb.

Zunächst wurde der Mann zu drei Jahren Haft verurteilt, 2019 schließlich zu fünf Jahren wegen Totschlags. Beide Urteile wurden jeweils später vom Bundesgerichtshof kassiert. Die letzte Aufhebung wurde unter anderem mit der Gesamtstrafenbildung begründet.

Erneute Revision möglich

Im dritten Urteil wurden dem geständigen Angeklagten zwei Monate der Strafe "wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung" erlassen. Es sei "erschreckend", wie lange solch ein Verfahren dauern könne, sagte der Vorsitzende Richter im Hinblick auf die mehr als sieben Jahre seit dem Vorfall. Auch das dritte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Verteidiger will eine erneute Revision überprüfen. Er hatte eine Haftstrafe von höchstens vier Jahren beantragt.

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