Zerstörtes Auto nach schwerem Unfall in Wiesbaden

Im Mordprozess nach einem tödlichen Raserunfall in Wiesbaden ist gegen den 25-jährigen Angeklagten das Urteil gefallen. Das Gericht verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe.

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Mordprozess – lebenslange Haft nach Raserunfall

Unfallauto, Archivbild
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Der Todesfahrer, der im Oktober 2022 auf dem Gustav-Stresemann-Ring in Wiesbaden einen tödlichen Unfall verursacht hat, ist am Mittwoch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Wiesbadener Landgericht sah den Tatbestand des Mordes als erfüllt an.

Die Vorsitzende Richterin Yasmin Kleinert hielt dem 25-Jährigen am Mittwoch Heimtücke bei voller Schuldfähigkeit, Gefährdung des Straßenverkehrs und verbotenes Kraftfahrzeugrennen ohne andere ihn herausfordernde Raser vor. Der Mann sei wegen des "Kicks" mit Tempo 130 über mehrere rote Ampeln gerast.

Erlaubt sind dort maximal 50 Kilometer pro Stunde. Schließlich stieß der Mann mit seinem Wagen mit einem entgegenkommenden Auto zusammen.

Angeklagter hatte Reue gezeigt

Dessen laut Staatsanwaltschaft nicht angeschnallter Fahrer wurde aus seinem Fahrzeug geschleudert. Der 30 Jahre alte Mann erlag einen Tag später seinen schweren Verletzungen. Er war erst wenige Wochen zuvor Vater geworden.

Seine Angehörigen mussten nach Worten von Richterin Kleinert schmerzlich erfahren, "wie sinnlos, wie grundlos er sein Leben verloren hat". Das Glück einer jungen Familie habe "vollkommen in Trümmern" gelegen. Das Opfer habe sich damals trotz einer familiären Feier "breitschlagen" lassen, zuerst noch Pizzen für einen befreundeten Gastronom auszuliefern.

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Lebenslange Haft nach tödlichem Raserunfall in Wiesbaden

Zerstörtes Auto nach schwerem Unfall in Wiesbaden
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Beim Prozessauftakt im Juni 2023 hatte der Angeklagte Reue gezeigt. Sein Verhalten sei keine Absicht gewesen: "Ich bereue es hier heute von ganzem Herzen", sagte er. Er wisse, dass er die Ereignisse im Herbst 2022 nicht mehr rückgängig machen könne, und biete der Opferfamilie seine Unterstützung an. Seinen Einlassungen folgte das Gericht nicht.

Unfall aufwändig nachgestellt

Der Fahrer und seine vier Beifahrer in Wiesbaden, darunter ein Kind, waren bei dem Unfall an einem Samstagabend schwer verletzt worden. Ermittler stellten die Todesfahrt aufwendig nach, um die "Cockpit-Sicht" des Angeklagten zu rekonstruieren. Den Verdacht auf ein illegales Autorennen mit weiteren beteiligten Fahrzeugen ließen sie wieder fallen.

In dem Prozess traten die Witwe und Familienangehörige des Opfers als Nebenkläger auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - der Verurteilte kann Revision einlegen.

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