Ali B. schüttelt einem seiner Verteidiger die Hand

Im Prozess um den Mord an der 14-jährigen Susanna F. aus Mainz ist der Angeklagte Ali B. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Wiesbaden stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest - eine Entlassung nach Ende der Haftstrafe ist damit unwahrscheinlich.

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Lebenslange Haft für Ali B.

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Rund ein Jahr nach dem Tod der Schülerin Susanna F. aus Mainz ist am Mittwoch (10.07.19) das Urteil gegen den Täter gefallen: Das Wiesbadener Landgericht verurteilte den Angeklagten, Ali B., zu lebenslanger Haft. Außerdem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest.

Entlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste Ali B. mindestens 15 Jahre in Haft verbringen. Da die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, hielt sich das Gericht zudem die Möglichkeit einer anschließenden Sicherungsverwahrung vor. Damit ist es höchst unwahrscheinlich, dass Ali B. nach dem Verbüßen der lebenslänglichen Haftstrafe entlassen wird. Zusätzlich soll der Verurteilte je 50.000 Euro Schmerzensgeld an die Mutter und die Schwester der Getöteten zahlen. B. kann gegen das Urteil binnen einer Woche Revision einlegen.

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Lebenslange Haft für Ali B. wegen Mordes an 14-jähriger Susanna

Ali B. im Gerichtssaal
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Das Urteil folgt damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf einen eigenen Strafantrag verzichtet und lediglich auf die "fehlende Sozialisierung" und den hohen Alkoholkonsum ihres Mandanten hingewiesen.

Richter: Weder Reue noch Mitgefühl gezeigt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 22-jährige Ali B. die Mainzer Schülerin im Mai 2018 zuerst vergewaltigt und anschließend ermordet hat. Ali B. hat aus Sicht des Gerichts in seinem Prozess kein ernstzunehmendes Wort des Bedauerns geäußert. Er habe weder Reue noch Mitgefühl gezeigt, hieß es am Mittwoch (10.07.19) in der Urteilsbegründung des Wiesbadener Landgerichts.

"Eine Verantwortungsübernahme hätte das Geschehene nicht ungeschehen machen können", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk. Sie hätte aber Susannas Mutter die Chance gegeben, einen Neuanfang in einem Leben ohne ihre Tochter zu erreichen. Dazu sei der Angeklagte jedoch nicht bereit, vielleicht auch nicht in der Lage gewesen.

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"Bringt mir meine Tochter nicht zurück": Susannas Mutter zum Urteil gegen Ali B.

Susannas Mutter nach dem Urteil gegen Ali B.
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Ausdrücklich würdigte Bonk das Verhalten von Susannas Mutter - Diana F. - und ihre Zeugenaussage, die ihm persönlich Respekt abnötige. Damit sei es ihr eindrücklich gelungen, Spekulationen über Susannas Lebenswandel und das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter auszuräumen. Diana F. selbst erklärte nach der Verurteilung: "Einerseits bin ich dankbar, dass er keinem Mädchen, keinem Menschen mehr was antun kann. Auf der anderen Seite bringt mir das meine Tochter auch nicht zurück."

Gericht hat keine Zweifel an Vergewaltigung

Mit dem Urteil geht der knapp viermonatige Strafprozess am Landgericht Wiesbaden zu Ende. Bereits zu Beginn hatte Ali B. eingeräumt, Susanna F. getötet zu haben. Eine Vergewaltigung bestritt der irakische Flüchtling allerdings. Mehrere Zeugen, darunter ein Mitangeklagter aus einem anderen Vergewaltigungsprozess, sowie ein Mithäftling belasteten Ali B. schwer.

Auch das Landgericht zeigte sich überzeugt, dass Ali B. Susanna F. vergewaltigt hat. Die Behauptung, es habe einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gegeben, sei unglaubwürdig, erklärte Richter Bonk. Ali B. habe "mit enormer Beharrlichkeit und tödlicher Konsequenz" sein Interesse an Susanna verfolgt und versucht, die Schülerin in der gemeinsamen Freundesgruppe zu isolieren.

Die zum Tatzeitpunkt 14-jährige Susanna F. war am 22. Mai 2018 abends nicht nach Hause zurückgekehrt. 14 Tage später wurde ihre Leiche in einem Erdloch neben einem Bahngleis in Wiesbaden-Erbenheim entdeckt. Durch einen Hinweis fällt der Verdacht zügig auf Ali B., der sich jedoch in der Zwischenzeit mit seiner Familie in sein Heimatland Irak abgesetzt hatte. Kurz darauf jedoch wurde er von den kurdischen Behörden im Nordirak an Deutschland ausgeliefert.

Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 10.7.2019, 19:30 Uhr