Wer nach einer Phishing-Nachricht mittels mehrstufiger Verifizierung eigenmächtig die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und Überweisungen freigibt, handelt laut Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt fahrlässig.

Die Bank ist für den Geldverlust nicht verantwortlich, wie das OLG Frankfurt entschieden hat. "Die Bank schuldet in diesem Fall nicht die Rückerstattung des überwiesenen Betrags", teilte das OLG am Mittwoch mit. Das Gericht bestätigte damit eine landgerichtliche Entscheidung aus dem Jahr 2022.