Zum zweiten Mal steht ein 33-Jähriger seit Dienstag unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Frankfurt.

Er war 2021 erstmals verurteilt worden. Er fügte demnach in einem Hotelzimmer seiner Ex-Freundin mehrere Messerstiche zu. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben, da die Rolle des Alkoholkonsums bei der Tat nicht genügend geklärt worden sei.