Prozess in Fulda Sexuelle Gewalt an Kindern: Ex-Schulleiter zu langer Haft verurteilt

Ein ehemaliger Schulrektor ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Fulda ordnete auch eine anschließende Sicherungsverwahrung an.

Angeklagter im Gerichtssaal
Prozess in Fulda: Lange Haftstrafe für ehemaligen Schulleiter Bild © Jörn Perske (hr)
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Ein ehemaliger Schulleiter soll mehr als 20 Jahre lang Kinder und Jugendliche in Nord- und Osthessen sexuell missbraucht haben – nun wurde ihm der Prozess gemacht. Das Landgericht Fulda verurteilte den 48-Jährigen am Freitag zu sieben Jahren Haft. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig.

Angeordnet wurde zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte habe mit weitgehenden Geständnissen zur Aufklärung beigetragen, erklärte das Gericht und sprach von 93 Taten an 32 überwiegend männlichen Opfern. Die Jüngsten waren im Grundschulalter und zwischen sieben und neun Jahre alt.

Staatsanwaltschaft mit Urteil zufrieden

Das Gericht blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zuvor auf zehn Jahre und sechs Monate Haft plädiert und ebenfalls eine Sicherungsverwahrung beantragt hatte.

Oberstaatsanwalt Benjamin Krause von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zeigte sich dennoch sehr zufrieden mit dem Urteil. Die Kammer sei weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. "Für uns ist das eine Bestätigung der umfangreichen Ermittlungen in dem sehr lange andauernden Komplex." Das Gericht habe aber andere Schwerpunkte bei der Strafzumessung gelegt. Dadurch sei eine niedrigere Haftstrafe herausgekommen.

"Eine Gefahr für die Allgemeinheit"

Der Vorsitzende Richter Joachim Becker sagte nach knapp 30 Verhandlungstagen in dem über vier Monate andauernden Prozess, dass bei der Addition der Einzeltaten theoretisch eine Gesamtstrafe von 85 Jahren und vier Monaten entstanden wäre. Doch die gesetzliche Höchststrafe liege lediglich bei 15 Jahren.

Eine Sicherungsverwahrung nach den verhängten sieben Jahren begründete das Gericht damit, dass von dem Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Er habe eine Persönlichkeitsstörung und die bei ihm festgestellte Pädophilie sei schwer behandelbar. Deswegen sei unklar, ob eine Therapie während der Haft erfolgreich sein könne. Bei der Pädophilie handele es sich nicht um eine Krankheit, sondern um eine sexuelle Präferenz.

Prozess zum Schutz der Opfer ohne Öffentlichkeit

Nach dem Prozessauftakt Anfang Februar fanden alle Verhandlungstage bis zum Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. So sollten laut Gericht die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen geschützt werden und die Opfer nicht identifizierbar sein.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte dem Mann in der Anklage vorgeworfen, sich von Anfang 1998 bis Ende 2021 an den mehr als 30 Opfern vergangen zu haben. Angeklagt waren zunächst 114 Taten. Verurteilt wurde er wegen 93. In den übrigen Fällen gab es Freisprüche. Strafmildernd bewertete das Gericht, dass der nicht vorbestrafte Angeklagte sich geständig zeigte und fast alle Vorwürfe reumütig einräumte.

Das Gericht erklärte, dass der Angeklagte gegenüber seinen Opfern keine körperliche Gewalt angewendet habe. Er habe sie aber derart manipuliert, dass es zu den sexuellen Übergriffen gekommen sei. Zwischen Täter und Opfern kam es zu Oralverkehr, Masturbation und Streicheln des Körpers. Mitunter filmte der Angeklagte seine Taten. Teilweise schliefen die Opfer währenddessen. Daher sei unklar, wie hoch die Dunkelziffer sei, sagte der Vorsitzende Richter.

Angeklagter leitete auch Kinder- und Jugendchöre

Der Angeklagte war zur Tatzeit Grundschullehrer in Sontra und Wehretal im Werra-Meißner-Kreis und zuletzt Schulleiter in Rotenburg-Lispenhausen im Kreis Hersfeld-Rotenburg. Im Sommer 2021 ging er aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand, wie das zuständige Schulamt mitgeteilt hatte. Seit Dezember 2021 befand sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.

Der Mann leitete auch mehrere Kinder- und Jugendchöre in der Region. Taten sollen sich laut Anklage bei Chor- und Jugendfreizeiten sowie bei Klassenfahrten und beim Schwimmunterricht in der Dusche und der Umkleide ereignet haben, wie aus der Anklage hervorging. Er habe die Opfer bei Übernachtungen missbraucht oder die Gelegenheit von Einzelunterricht ausgenutzt.

"Ungewöhnlicher Fall"

Nach Bewertung des Gerichts handelte es sich bei diesem Prozess um einen besonders "ungewöhnlichen Fall". Denn einerseits seien es so "erbärmliche Taten" gewesen. Der Pädagoge und Chorleiter habe seine Position für seine sexuellen Umtriebe ausgenutzt.

Andererseits habe es sich um ein von vielen Seiten hochgeschätztes Mitglied der Gesellschaft gehandelt. Vor allem für seine Leistungen bei musikalischen Bühnenauftritten habe er größte Anerkennung erfahren. Er habe für großen Mitglieder-Zulauf in Chören gesorgt, habe die Menschen motivieren und begeistern können, fasste der Richter zusammen.

Hinweis zu Missbrauch von Ermittlern aus den USA

Auslöser der Ermittlungen gegen den Mann war ein Hinweis von Ermittlern aus den USA, die Nutzungsdaten im Internet auswerteten. Der Angeklagte soll Kinderporno-Material verbreitet haben.

Nachdem das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden eingeschaltet wurde und einen Hinweis von der Social-Media-Plattform Instagram aufnahm, folgte im Mai 2021 eine Durchsuchung in der Wohnung des Mannes. Dabei wurden Datenträger, ein Laptop und Handys sichergestellt. Durch die Auswertung der Dateien bestätigte sich der Verdacht.

Ermittler wollen stärkere Kooperation mit Web-Anbietern

Oberstaatsanwalt Benjamin Krause von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
Oberstaatsanwalt Benjamin Krause von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zeigte sich mit dem Urteil im Fuldaer Missbrauchsprozess zufrieden. Bild © Jörn Perske (hr)

Oberstaatsanwalt Krause sagte: "Ohne den Hinweis der Internetdienstanbieter aus den USA wäre dieser jahrelange Komplex nicht aufgeklärt worden." Daher sei die Kooperation wichtig und sollte noch stärker geführt werden.

Nach der Durchsuchung im Mai 2021 ging es für den Angeklagten weiter bergab. Seine Ehefrau trennte sich von ihm, beendete die schon lange Zeit zu Bruch gegangene Beziehung und ließ sich von dem zuletzt in Göttingen (Niedersachsen) lebenden Mann scheiden.

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Sendung: hr-iNFO, 02.06.2023, 12 Uhr

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Quelle: hessenschau.de