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Aktion gegen Schwarzarbeit im Gastgewerbe deckt Verstöße auf

Kontrolle der Zollfahndung im Gastgewerbe

Zollfahnder haben bei Kontrollen gegen Schwarzarbeit im Frankfurter Gastgewerbe zahlreiche Verstöße festgestellt. Die Ermittler leiteten Bußgeldverfahren ein. Neun Personen wurden festgenommen.

An einer bundesweiten Aktion gegen Schwarzarbeit in Gastronomie und Hotellerie beteiligten sich am vergangenen Freitag auch Fahnder des Hauptzollamts Frankfurt. Die Bilanz: Bei 66 kontrollierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in zwölf Frankfurter Betrieben wurden fast 100 Verstöße und Verdachtsfälle registriert, wie das Zollamt am Sonntag mitteilte.

Festnahmen wegen fehlender Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

Neun Personen verfügten demnach nicht über die erforderliche Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung und wurden vorläufig festgenommen. Zudem seien 18 Bußgeldverfahren wegen der mutmaßlichen Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers ohne Arbeitsgenehmigung eingeleitet worden.

In 25 Fällen hätten sich Anhaltspunkte ergeben, dass die betreffenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren. In 43 Fällen ergaben sich den Angaben zufolge Hinweise, dass die im Gastgewerbe erforderliche Sofortmeldung an die Rentenversicherung nicht abgegeben wurde.

Umgehung des Mindestlohns

Ziel der Aktion, an der neben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Frankfurter Zolls auch Steuerfahnder, Kassenprüfer und Polizisten beteiligt waren, sei insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrugs gewesen, hieß es in der Mitteilung.

"In der Gastronomie und Hotellerie gibt es fast so viele Mini-Jobber wie sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Mehrfachbeschäftigung ist hier stark verbreitet“, sagte Zollsprecherin Christine Straß.

Zur Umgehung der Mindestlohnzahlungen würden etwa die Arbeitszeitaufzeichnungen nicht ordnungsgemäß geführt, um den tatsächlichen Umfang von Arbeitszeiten zu verschleiern. "Wir stellten in dieser Branche auch immer wieder fest, dass nicht korrekt gebuchte Einnahmen als Schwarzlöhne ausgezahlt wurden", so Straß.

Hunderte Verstöße im Vorjahr

Bereits im vergangenen Jahr deckte das Frankfurter Hauptzollamt nach eigenen Angaben zahlreiche Verstöße bei Gaststätten und Hotelbetrieben auf. 170 Betriebe und 564 Arbeitnehmer waren damals kontrolliert worden. Die Bilanz: 230 Strafverfahren wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, 323 Bußgeldverfahren, davon 59 wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sowie 39 Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht.

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