Prozess in Frankfurt "Sommermärchen-Affäre": Ehemaliges DFB-Trio beteuert seine Unschuld

Vor dem Frankfurter Landgericht hat der Prozess um die Vergabe der Fußball-WM 2006 begonnen. Zum Auftakt haben die drei ehemaligen DFB-Spitzenfunktionäre Zwanziger, Niersbach und Schmidt den Vorwurf der Steuerhinterziehung zurückgewiesen.

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Auftakt im "Sommermärchen-Prozess"

Männer mit ihren Anwälten im Gerichtssaal
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Theo Zwanziger ging nach dem Auftakt des Sommermärchen-Prozesses verbal in die Offensive, die Mitangeklagten Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt verließen kommentarlos das Gerichtsgebäude. Das Verhalten der wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall angeklagten früheren Topfunktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte durchaus Symbolcharakter. Denn das Trio will in dem am Montag eröffneten Hauptverfahren vor dem Landgericht Frankfurt unterschiedliche Wege beschreiten.

Während Niersbach und Schmidt die Einstellung des Prozesses anstreben, lehnt Zwanziger dies ab. "Ich habe den Eindruck, dass die Vertreter der Anklage sehr wohl wissen, dass sie auf sehr dünnem Eis sind und es einen Freispruch geben kann und geben wird für alle drei Angeklagten", sagte der ehemalige DFB-Boss. Ihm sei es deshalb "sehr viel sympathischer, wenn es zu der vom Gericht angekündigten Beweisaufnahme kommt."

Zuvor hatte Niersbachs Rechtsbeistand Sven Diener am ersten Verhandlungstag offiziell die Einstellung des Sommermärchen-Prozesses beantragt. Wegen des Verbots der Doppelverfolgung und Doppelbestrafung liege ein Verfahrenshindernis vor, begründete er den Antrag, der von Schmidt und seinen Anwälten unterstützt wird. 

Sie berufen sich darauf, dass sich alle drei Angeklagten wegen der Zahlung von 6,7 Millionen Euro aus dem Jahr 2005 an die FIFA, mit denen ein Privatdarlehen von Franz Beckenbauer bei dem französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus aus dem Jahr 2002 getilgt worden war, bereits 2020 vor dem Schweizer Bundesstrafgericht verantworten mussten. Das Verfahren in Bellinzona wurde wegen Verjährung eingestellt.

Staatsanwaltschaft geht von unterschiedlichen Taten aus

Die Staatsanwaltschaft geht dagegen davon aus, dass die in Frankfurt angeklagte Tat "nicht identisch ist mit der Tat, die in der Schweiz gerichtsanhängig war", sagte Oberstaatsanwalt Dominik Mies in seiner Funktion als Sprecher der Behörde. Sollten zwei Angeklagte einer Einstellung des Prozesses mit Auflagen zustimmen, unter der Billigung des Gerichts, könnte das Verfahren gegen Zwanziger abgetrennt und fortgeführt werden.

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Einig sind sich die Angeklagten in der Bewertung der Vorwürfe, die sie erneut strikt zurückwiesen. "Es hat im Jahr 2006 überhaupt keine Steuerverkürzung gegeben. Und wenn es keine Steuerverkürzung gegeben hat, gibt es auch keine Steuerhinterziehung", sagte Zwanziger und kündigte an: "Ich möchte gerne die Steuerfahnder erleben, wie sie das begründen, was sie in den Jahren von November 2015 bis zum Mai 2018 gemacht haben."

Anwalt: "Verfahren soll aufgebläht werden"

Ähnlich äußerte sich in der Verhandlung Schmidts Rechtsbeistand Tilman Reichling. "Eine Steuerhinterziehung im Jahr 2006 ist ausgeschlossen", sagte er in seinem Eingangsstatement. Zugleich warf Reichling der Staatsanwaltschaft vor, sie habe den angeblich entstandenen Steuerschaden seit dem Jahr 2015 "mehr als vervierfacht, um das Verfahren aufzublähen".

Zu Beginn der Ermittlungen vor mehr als acht Jahren habe die Staatsanwaltschaft den Steuerschaden noch auf 2,7 Millionen Euro beziffert. In der zur Eröffnung der Verhandlung verlesenen Anklage warf die Staatsanwaltschaft den drei Beschuldigten eine Steuerhinterziehung von 13,7 Millionen Euro für 2006 vor, weil die 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung für das betreffende Jahr unzulässigerweise als Betriebsausgabe geltend gemacht worden seien. 

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Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 04.03.2024, 19.30 Uhr

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Quelle: Eric Dobias, dpa/lhe, hessenschau.de/Susanne Mayer