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Razzia wegen Millionenbetrugs mit Corona-Hilfen

Viele Euroscheine und Scrabbelsteine, die das Wort Corona bilden.

Drei Steuerberater aus Gießen sollen systematisch Corona-Überbrückungshilfen für zahlreiche hessische Unternehmen erschlichen haben. Dazu arbeiteten sie mit anderen Firmen zusammen, die falsche Rechnungen ausstellten.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen drei Steuerberater aus dem Kreis Gießen sowie 21 Unternehmen aus den Kreisen Gießen und Offenbach wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs. Laut einer Pressemitteilung vom Donnerstag sollen sie ein System aufgebaut haben, mit dem insgesamt mehr als drei Millionen Euro Corona-Hilfen an Gewerbetreibende in Hessen ausgezahlt wurden, die diesen gar nicht oder nur teilweise zustanden.

Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk erklärte, mehr als 70 Kleingewerbetreibende und Gastronomen hätten in den Jahren 2020 und 2021 von dem System profitiert. Sie hätten sich mit ihren Anträgen auf Überbrückungshilfen an die drei Gießener Steuerkanzleien gewandt, die den Anträgen fingierte Rechnungen beilegten. Diese Scheinrechnungen wiederum stammten von den 21 ins Visier geratenen Unternehmen und wiesen etwa Beratungsleistungen, Technikdienstleistungen oder installierte Heizungen aus, die es nie gegeben habe, so Ungefuk.

Weiterer Millionen-Schaden verhindert

Insgesamt sei auf diese Weise ein Schaden von bis zu 3,4 Millionen Euro entstanden. Die Auszahlung von weiteren 7,5 Millionen Euro hätten Kontrollen des Regierungspräsidiums Gießen und der Finanzämter verhindert.

Die einzelnen Antragsteller, die schwerpunktmäßig im Kreis Gießen, aber auch andernorts in Hessen säßen, hätten jeweils einen fünfstelligen Betrag an Überbrückungshilfen III und III Plus ausgezahlt bekommen. Ob ihnen überhaupt Hilfen zugestanden hätten, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Vom 29. Juni bis 19. Oktober seien die Wohn- und Geschäftsräume der 21 Rechnungssteller sowie der drei Steuerberater - zwei Männer und eine Frau - durchsucht worden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft weiter mit. Dabei wurden schriftliche Unterlagen, Computer und Datenträger beschlagnahmt, die nun ausgewertet werden.

"Prüfstelle wurde zur Schwachstelle"

Die Corona-Überbrückungshilfen konnten nur von sogenannten prüfenden Dritten, also Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Rechtsanwälten beantragt werden. Auf diese Weise wollte man Missbrauch vorbeugen. "Die Prüfstelle wurde hier aber zur Schwachstelle", sagte Oberstaatsanwalt Ungefuk. Wer der Drahtzieher hinter dem Betrugssystem sei, werde noch ermittelt.

Die Ermittlungen gegen die 70 Antragsteller wurden an die zuständigen lokalen Staatsanwaltschaften übergeben. Ihnen drohen nun ebenso Gerichtsverfahren wie den drei Steuerberatern und den 21 Rechnungsstellern. Einen Zeitplan dafür gibt es noch nicht.

Weitere Informationen

Corona-Überbrückungshilfen III und III Plus

Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die coronabedingt einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zu 2019 nachweisen konnten, durften die Überbrückungshilfe für die Monate November 2020 bis Dezember 2021 beantragen. Erstattet wurde dabei ein Teil der Fixkosten sowie im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus auch ein Teil der Personalkosten.

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