Vom Begriff "Zentrum" können Patienten nicht auf eine bestimmte Größe schließen: Auch zwei Ärzte können laut einem Gerichtsurteil vom Mittwoch ein Zentrum für plastische Chirurgie sein.

Das Oberlandesgericht Frankfurt beendete damit laut eigener Mitteilung den Streit um eine Werbung für Penisoperationen. Der Kläger hielt die Bezeichnung eines Ärztezentrums in Darmstadt für irreführend.

In erster Instanz war den beiden Ärzten untersagt worden, sich als Zentrum zu bezeichnen. Dagegen waren sie in Berufung gegangen und bekamen nun Recht.