22-Jähriger gestorben Tödlicher Absturz von Feuerleiter: Bauleiter erneut verurteilt

Vor knapp drei Jahren stürzte ein 22-Jähriger über sieben Meter in die Tiefe, weil eine Feuerleiter zusammenbrach. Der Mann starb an seinen Verletzungen. Nach dem Amtsgericht hat nun auch das Landgericht Kassel den Bauleiter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Eine Feuerleiter ist aus ihrer Verankerung an einer Hauswand gebrochen.
Die abgebrochene Feuerleiter. Bild © Polizeipräsidium Nordhessen
Audiobeitrag
Bild © picture-alliance/dpa| zur Audio-Einzelseite
Ende des Audiobeitrags

Nach dem Tod eines jungen Mannes beim Einsturz einer Feuerleiter in Kassel hat der verantwortliche Bauleiter in einem Berufungsverfahren erneut eine Bewährungsstrafe erhalten.

Das Landgericht Kassel verurteilte den heute 70-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 10.000 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zum Rauchen auf die Fluchtleiter

Zu dem tödlichen Unfall war es Ende August 2022 gekommen, als ein 22-Jähriger aus Witzenhausen (Werra-Meißner) mit zwei weiteren Männern durch ein Küchenfenster einer Wohnung im zweiten Obergeschoss auf die Fluchtleiter stieg, um dort zu rauchen. Die Leiter war auf einem angrenzenden Podest an der Hausfassade angebracht.

Nach kurzer Zeit löste sich die Verankerung des Podests aus der Hauswand und die Konstruktion kippte weg. Zwei der drei Männer stürzten siebeneinhalb Meter in die Tiefe. Ein 21-Jähriger erlitt schwere Verletzungen, überlebte aber.

Unzureichende Dübel verbaut

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Rentner aus Niedersachsen für die mangelhafte Konstruktionsstabilität des Podests und damit für den folgenschweren Unfall verantwortlich war, weil er unzureichende Dübel verbaute. Er hatte die Notleiter mit Mitarbeitern im Jahr 2013 installiert. 

Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Kassel den Handwerker wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Er erhielt damals eine Bewährungsstrafe von einem Jahr sowie eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro. Dagegen hatten der 70-Jährige und die Staatsanwaltschaft Kassel Berufung eingelegt. 

Strafe etwas milder

In dem Berufungsverfahren verhängte das Landgericht nun eine etwas mildere Strafe als die erste Instanz und blieb damit unter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Beide hatten für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten plädiert.

Die Vertreterin der Nebenkläger hatte sich zudem für die Zahlung einer Schadenswiedergutmachung in Höhe von insgesamt 30.000 Euro ausgesprochen. Der Verteidiger des Mannes hatte Freispruch gefordert.

Richter: Mehrere Dinge falsch gemacht

Der Angeklagte habe als verantwortlicher Bauleiter mehrere Dinge falsch gemacht, begründete der vorsitzende Richter die Entscheidung. Vor allem hätte er über die Befestigung des Podests mit Dübeln nicht selbst entscheiden dürfen.

Stattdessen hätte er einen Fachmann hinzuziehen und diesem die Entscheidung überlassen müssen. In dem Fall wäre der Unfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht passiert, erklärte der Richter.

Zwar sei deutlich geworden, dass auch eine falsche Statik zum Anbau der Feuerleiter ursächlich für das Unglück gewesen sei. Das verringere die Verantwortlichkeit des Angeklagten, beseitige sie aber nicht.

Sendung: hr INFO,

Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe