Zwei völlig ausgebrannte Autos liegen auf der Fahrbahn. Sie sind von Löschschaum bedeckt. Feuerwehrleute stehen daneben.

Nach einem tödlichen Unfall auf der A66 bei Hofheim ist ein Autofahrer vor Gericht verwarnt worden. Der Kollision war offenbar ein illegales Rennen dreier Sportwagenfahrer vorausgegangen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass bei dem Unfall am 10. Oktober 2020 auf der A66 bei Hofheim ein Fehler des Angeklagten die Ursache für den Tod einer 71 Jahre alten Autofahrerin war.

Dem heute 59 Jahre alten Autofahrer wurden fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vorgeworfen. Er wurde am Mittwoch vom Amtsgericht Frankfurt-Höchst verwarnt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hatte zuvor berichtet.

Der Mann, der von Beruf Pfarrer ist, hatte ein Auto überholen wollen, ohne in den Rückspiegel zu schauen. Er war von der Mittelspur nach links ausgeschert.

71-Jährige stirbt in brennendem Auto

Ein heranrasender Sportwagenfahrer, der mit mehr als 200 Stundenkilometern unterwegs war, verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug – nach Erkenntnissen der Ermittler beim Versuch auszuweichen. Sein Auto krachte in die Mittelleitplanke und dann in den Wagen der 71-Jährigen. Beide Fahrzeuge brannten vollständig aus. Die 71-Jährige starb.

Der damals 29 Jahre alte Fahrer des Lamborghini konnte sich rechtzeitig aus dem Wrack befreien. Er wurde leicht verletzt.

Im Zuge des Unfalls wurden den Angaben zufolge noch drei andere Wagen beschädigt. Ein weiterer Autofahrer wurde schwer verletzt – daher zusätzlich der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung an den nun verurteilten 59-Jährigen.

Mordvorwurf gegen Raser fallen gelassen

Vor dem Unfall hatte es nach Zeugenangaben mutmaßlich ein illegales Autorennen gegeben, an dem neben dem Lamborghini noch ein Porsche und ein weiterer Lamborghini beteiligt waren. Ein Zeuge filmte mit dem Handy das Rennen auf der an dem Samstagnachmittag dicht befahrenen Autobahn.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem mutmaßlichen Rennen gegen die drei Sportwagenfahrer zunächst wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen mit gemeingefährlichen Mitteln ermittelt, diesen Vorwurf jedoch fallen gelassen.

Öffentlichkeitsfahndung nach Sportwagenfahrer

Gegen die drei Männer wurde dann noch wegen der "Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen" ermittelt. Zwei Fahrer waren für eine Woche in Untersuchungshaft genommen worden. Der dritte Fahrer war zunächst geflohen, nach ihm wurde öffentlich gefahndet. Die drei mutmaßlichen Raser müssen sich ab Ende August vor dem Landgericht Frankfurt verantworten.

Feuerwehr- und Polizeifahrzeuge stehen nach dem Raser-Unfall auf der Autobahn A66.

Verwarnung mit Strafvorbehalt

Bei dem Urteil gegen den 59-Jährigen handele es sich um eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, sagte ein Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf hr-Anfrage.

Wenn dieser in einer zwei Jahre dauernden Bewährungszeit nicht auffällig wird und eine Geldauflage von 5.000 Euro an den gemeinnützigen Verein Verkehrswacht begleicht, bleibt es bei der Verwarnung. Sollte er auffällig werden oder die Auflage nicht bezahlen, wird eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu jeweils 125 Euro fällig.

Vor dem Amtsgericht hieß es am Mittwoch laut FAZ, der "Verursachungsbeitrag" des angeklagten Autofahrers sei im Vergleich dazu, dass der Lamborghini-Fahrer bei reichlich Verkehr so schnell gefahren sei, verhältnismäßig klein.

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