Das Landgericht Kassel hat einen 85- Jährigen vom Vorwurf des Mordes an seiner betagten Ehefrau freigesprochen.

Es sei nicht auszuschließen, dass er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sei. Wegen einer akuten Suizidalität sei der Mann nach der Urteilsverkündung in eine Psychiatrie gebracht worden. Angeklagt war er, weil er im Juni seiner schlafenden 87-jährigen Frau mit einer Bratpfanne gegen den Kopf geschlagen haben und sie durch Gewalt gegen den Hals getötet haben soll. Er sei mit der Pflege der Schwerkranken überfordert gewesen.