Frankfurter Oberlandesgericht Urteil gegen mutmaßlichen Folterarzt erwartet

Alaa M. soll in Syrien Gegner des Assad-Regimes gefoltert und getötet haben - später praktizierte der Arzt in Nordhessen. Nun soll das Urteil im Prozess gegen den 40-Jährigen am Frankfurter Oberlandesgericht fallen.

Der angeklagte syrische Arzt Alaa M. vor dem Frankfurter Oberlandesgericht.
Der angeklagte syrische Arzt Alaa M. vor dem Frankfurter Oberlandesgericht. Bild © picture-alliance/dpa

Nach fast dreieinhalb Jahren soll am Montag das Urteil gegen einen mutmaßlichen Folterarzt des Assad-Regimes fallen. Dem Angeklagten Alaa M. werden zwei Todesfälle und acht Fälle schwerer Folter zur Last gelegt. Der Prozess wird vor dem Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft, Sicherheitsverwahrung und ein Berufsverbot für den heute 40-Jährigen. Die Anwälte des Angeklagten fordern hingegen einen Freispruch für den Vorwurf der Tötung. Zu den Vorwürfen der schweren Folter stellten sie keinen Antrag.

Anklage: Häftlinge angezündet und ohne Narkose operiert

Laut Anklage soll Alaa M. in den Jahren 2011 und 2012 als Assistenzarzt in den Militärkrankenhäusern der syrischen Städte Homs und Mezzeh sowie in einem Gefängnis gearbeitet haben. Dort soll er Gegner des Assad-Regimes gefoltert und getötet haben.

Er soll unter anderem Knochenbrüche ohne ausreichende Narkose operiert, Häftlinge getreten und mit einem Schlagstock verprügelt und Körperteile mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und anschließend angezündet haben. Einen Gefangenen soll der Angeklagte mit einer Giftspritze getötet haben, nachdem dieser versuchte, sich gegen Schläge und Tritte zu wehren.

Angeklagter streitet Vorwürfe ab

Die Straftatbestände, die dem Syrer vorgeworfen werden, reichen von versuchter schwerer Körperverletzung über gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung bis hin zu Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ein Gutachter attestierte ihm sadistische Neigungen und Verhaltensmuster.

Alaa M. stritt die Vorwürfe im Prozess ab und bezeichnete sich als Opfer eines Komplotts. Er sei in den Jahren 2011 und 2012 nicht in der syrischen Stadt Homs tätig gewesen.

Als Arzt in Nordhessen tätig

Alaa M. war 2015 nach Deutschland gereist und hatte unter anderem als Orthopäde in Kliniken in Hessisch Lichtenau (Werra-Meißner) und Bad Wildungen (Werra-Meißner) gearbeitet.

2020 wurde der Syrer festgenommen, nachdem Zeugen ihn in einer TV-Dokumentation über Homs wiedererkannt hatten. 2021 wurde er angeklagt, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen ihn läuft seit Anfang 2022.

Syrisches Verbrechen vor hessischem Gericht

Die große Besonderheit an diesem Fall ist, dass Alaa M. in Deutschland vor Gericht steht, obwohl die ihm zur Last gelegten Taten in Syrien begangen wurden. Das ist nur wegen des sogenannten Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht möglich.

Bei besonders gravierenden Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit darf jedes Land juristisch tätig werden – auch ohne Bezug zum Fall. Das soll verhindern, dass solche Taten straffrei bleiben. Mutmaßlichen Täterinnen und Tätern soll damit signalisiert werden, dass sie vor der Justiz nirgends Unterschlupf finden.

Redaktion: Aline Krönung

Sendung: hr-fernsehen, hessenschau,

Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe