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Verfahren wegen Fahrerflucht gegen OB Feldmann eingestellt

Der Oberbürgermeister steigt gerade aus seinem Auto.

Im Juli hatte Frankfurts Oberbürgermeister Feldmann beim Einparken ein anderes Auto gestreift. Jetzt wurde das Verfahren wegen möglicher Fahrerflucht eingestellt.

Das Verfahren wegen des Verdachts auf Fahrerflucht gegen den Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) ist eingestellt worden. Das teilte die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Freitag auf Anfrage mit. Feldmann habe einen Unfall zwar verursacht, sich anschließend aber kooperativ gezeigt und diesen nicht vertuscht. Insofern treffe ihn eine geringe Schuld.

Im Juli hatte Feldmann mit seinem Dienstwagen beim Einparken ein anderes Auto beschädigt. Er hinterließ nach eigener Aussage einen Zettel am beschädigten Wagen, außerdem schickte er später seinen Fahrer zu der Unfallstelle, damit dieser Kontakt mit dem Besitzer des Autos aufnehmen konnte.

Prozess beginnt am Dienstag

Feldmann muss sich ab kommendem Dienstag in einer anderen Sache vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft ihm in der AWO-Affäre Vorteilsannahme vor. Er soll seine Stellung als Oberbürgermeister genutzt zu haben, um seiner damaligen Lebensgefährtin und späteren Frau Zübeyde Feldmann eine Anstellung als Leiterin einer Kita zu besorgen, die deutlich besser vergütet wurde als ähnliche Stellen. Zudem sollen AWO-Mitarbeiter seinen Oberbürgermeister-Wahlkampf unterstützt haben.

Feldmanns eigene Partei hat deshalb ebenso wie die anderen Parteien der Römer-Koalition seinen Rücktritt gefordert. Am 6. November stimmen die Frankfurter darüber in einem Bürgerentscheid ab.

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