Die Verfassungsbeschwerde des abgewählten Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann gegen seine Verurteilung ist nicht angenommen worden.

Die Beschwerde genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht, entschied das Bundesverfassungsgericht am Freitag. Für Peter Feldmann war dies die letzte Chance, sich gegen seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme zu wehren. Schon der Bundesgerichtshof hatte seine Revision verworfen.

Feldmann war Ende 2022 vom Frankfurter Landgericht wegen Korruption zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 175 Euro verurteilt worden. Er soll seine engen Beziehungen zur Arbeiterwohlfahrt (AWO) ausgenutzt und seiner späteren Ehefrau eine Leitungsposition in einer Kindertagesstätte verschafft haben.

Er selbst war der Ansicht, das Frankfurter Urteil baue "auf Hörensagen" auf, Entlastungszeugen seien ignoriert worden. Während des Prozesses war Feldmann per Bürgerentscheid von den Frankfurtern als Oberbürgermeister abgewählt worden.