Drei Männer sitzen an einem Tisch und sprechen miteinander. Zwei tragen schwarze Talare, einer einen dunklen Anzug.

Der abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister Feldmann ist im Korruptionsprozess vor dem Landgericht schuldig gesprochen worden. Was sind die weiteren wichtigen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung?

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Landgericht Frankfurt verurteilt Ex-OB Feldmann zu Geldstrafe

Peter Feldmann im Gerichtssaal
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Der abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) ist im Korruptionsprozess vor dem Landgericht schuldig gesprochen worden. Feldmann muss wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro zahlen, wie das Landgericht Frankfurt bekanntgab.

Dem SPD-Politiker wurde in dem Verfahren Vorteilsannahme in mehreren Fällen zur Last gelegt, er selbst hatte die Vorwürfe wiederholt bestritten. Hier die wichtigsten Punkte, die das Verfahren zu Tage förderte – und was nicht.

Wie lautet des Urteil gegen Peter Feldmann?

Peter Feldmann ist am Freitag (23.12.2022) zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht in Frankfurt verhängte 120 Tagessätze zu 175 Euro wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen gegen ihn.
Das Urteil liegt damit deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft - aber über der Grenze von 90 Tagessätzen. Feldmann würde damit - sofern das Urteil rechtskräftig wird - als vorbestraft gelten. Zudem soll 5.989 Euro Wertersatz leisten.

Was wurde Peter Feldmann vorgeworfen?

Der Vorwurf lautet auf Vorteilsannahme. Kurz gesagt geht es darum, dass sich die Arbeiterwohlfahrt in Frankfurt und Wiesbaden durch Gefälligkeiten gegenüber ihrem ehemaligen Mitarbeiter und damaligen Frankfurter Oberbürgermeister dessen Wohlwollen erkauft haben soll. Feldmann wiederum soll sich nach Ansicht der Anklage dafür "stillschweigend" verpflichtet haben, die Anliegen der AWO in seiner Amtsführung zu berücksichtigen.

Konkret geht es um das Arbeitsverhältnis von Feldmanns späterer Ehefrau Zübeyde. Diese wurde 2015 als Leiterin der bilingualen Kita Dostluk in Frankfurt eingestellt - von der damaligen Geschäftsführerin der AWO Wiebaden, Hannelore Richter. Die Anklage geht davon aus, dass diese - bei einem gemeinsamen Abendessen beschlossene - Anstellung allein aufgrund ihrer Beziehung zu Feldmann erfolgte. Denn tatsächlich hatte Feldmanns Lebensgefährtin zum Zeitpunkt der Zusage weder die fachliche Qualifikation noch die Berufserfahrung, die in der Regel Voraussetzung für solch einen Posten sind.

Zudem wurde ihre Arbeit auf Betreiben Richters überdurchschnittlich gut vergütet. Auch ein Dienstwagen - den sie schließlich auch während der Elternzeit nutzte - wurde ihr zur Verfügung gestellt. Nach Ansicht der Anklage muss Feldmann bewusst gewesen sein, dass all dies "ohne sachlichen Grund" erfolgte.
Darüber hinaus soll sich die AWO das Wohlwollen des OB gesichert haben, indem Hannelore Richter im Jahr 2018 Spenden zur Wiederwahl Feldmanns zum Oberbürgermeister einwarb.

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Vor dem Urteil im Feldmann-Prozess

Drei Männer sitzen an einem Tisch und sprechen miteinander. Zwei tragen schwarze Talare, einer einen dunklen Anzug.
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Wie hat Feldmann die Anstellung seiner Frau bei der AWO erklärt?

Feldmann wies die Vorwürfe weit von sich. Aus seiner Sicht war seine spätere Frau durchaus für den Job in der deutsch-türkischen Kita prädestiniert. Dabei habe es sich um ein Leuchtturmprojekt gehandelt, das aufgrund seiner bilingualen und multikulturellen Ausrichtung auf eine Leitung angewiesen gewesen sei, die sich in "beiden Welten" auskenne.
Feldmann betonte zudem immer wieder, dass die Vergütung seiner Frau, die auf einen Nettolohn zwischen 2.000 und 2.400 Euro hinausgelaufen sei, in ihrer Position keinesfalls unüblich gewesen sei. Schon gar nicht bei der AWO. Auch stelle der Sozialverband Führungskräften regelmäßig Dienstwagen zur Verfügung.

Vor allem aber versicherte Feldmann, dass ihm die Details der Vereinbarung nicht bekannt gewesen seien. Zum Zeitpunkt der Einstellung seiner späteren Gattin sei ihre Beziehung noch alles andere als gefestigt gewesen. Die Anstellung von Feldmanns Lebensgefährtin sei darauf zurückzuführen, dass Hannelore Richter von ihr begeistert gewesen sei. Sein eigenes Verhältnis zur Geschäftsführerin der AWO Wiesbaden sei eher von Abneigung geprägt gewesen.

Was sagten die Zeugen dazu?

Einige Zeugenaussagen scheinen Feldmanns Version zu bestätigen. Cornelia Held, Abteilungsleiter Kitas der Frankfurter AWO etwa berichtete, dass Zübeyde Feldmann ihr den Vorgang ihrer Anstellung durch Hannelore Richter weitgehend so geschildert habe, wie Feldmanns Verteidigung es darstellt.

Und auch Hannelore Richter selbst, die im Zeugenstand freimütig Auskunft gab, betonte, dass sie ausschließlich an Zübeyde T., der späteren Frau Feldmann interessiert gewesen sei. Das erhöhte Gehalt und weitere Vergünstigungen habe sie durch den zusätzlichen Arbeitsaufwand, den die Leitung eines solchen Vorzeigeprojekts mit sich bringe, gerechtfertigt gesehen. Seinerzeit sei sie auch nicht davon ausgegangen, dass die Beziehung zwischen Feldmann und T. lange halten werde. Schließlich sei Feldmann nicht dafür bekannt gewesen, langandauernde Beziehung zu pflegen.

Was hat es mit den Wahlkampfspenden auf sich?

Tatsächlich lässt sich nachweisen, dass Hannelore Richter 2018 im Wahlkampf Spenden für Feldmanns Kampagne einwarb. Das allerdings, so betonte sie, sei alles andere als unüblich. Zum einen sei es für die AWO - die aus der SPD hervorgegangen ist - selbstverständlich, dass sie den Kandidaten der Sozialdemokraten unterstütze.

Zum anderen verwies Hannelore Richter darauf, dass sie selbst Parteimitglied ist. Eine "AWO und SPD-Soldatin", wie sie sich während ihrer Aussage einmal selbst bezeichnete. Als solche habe sie den Wahlkampf von Feldmann unterstützt und das getan, was sie am besten könne: Geld einsammeln.

Die Staatsanwaltschaft wertet dies anders. Zwar seien Parteispenden legal und sogar erwünscht, dienten diese jedoch konkret der Wiederwahl eines Amtsträgers und liege diese im Interesse des Zahlenden, handele es sich um eine unerlaubte Vorteilsgewährung.

Konnte Feldmann nachgewiesen werden, dass er seinen Einfluss zugunsten der AWO geltend gemacht hat?

Die Antwort mag aus Sicht der Staatsanwaltschaft strafrechtlich nicht relevant sein. Für Feldmann hingegen - das hat er immer wieder klar gemacht - ist dies zumindest auf persönlicher Ebene der Kern- und Angelpunkt dieses Verfahrens. Stets hat der Ex-Oberbürgermeister betont, dass er "nicht korrupt" sei und sich seine Beziehung zur AWO nicht auf seine Amtsgeschäfte ausgewirkt habe. Wie auch immer man die Glaubwürdigkeit des Ex-Oberbürgermeisters bewertet, im Hinblick auf das Verfahren vor dem Landgericht fällt die Antwort deutlich aus: Nein. Den Ermittlern ist es nicht gelungen, eine Begünstigung der AWO durch Feldmann nachzuweisen.

Zwar wurden zu Beginn des Prozesses zahlreiche SMS-Nachrichten der AWO-Geschäftsführerin Hannelore Richter verlesen, die sich so interpretieren lassen, als würde sie an Feldmanns Loyalität appellieren und eine Gegenleistung für frühere Gefallen fordern. "Stets konntest du dich auf unsere Unterstützung und Loyalität verlassen, jetzt bauen wir auf dich", schrieb Richter unter anderem an Feldmann.

Bei näherer Betrachtung allerdings, fällt zunächst auf, dass Feldmann in dieser Kommunikation - sofern er überhaupt antwortete - keine Versprechen machte. Der Oberbürgermeister hielt sich bedeckt. Zudem zeigte sich, dass es bei einem Teil der verlesenen Kommunikation - unter anderem bei oben zitierter Passage - nicht darum ging, dass Feldmann politische Entscheidungen zugunsten der AWO beeinflussen sollte. Bei Richters Appellen ging es vor allem darum, dass Feldmann bei AWO-Veranstaltungen auftreten und Grußworte sprechen sollte.

Auch beim Streit zwischen AWO und Stadt um die Flüchtlingsheime oder die Stellplatzablöse für deutsch-türkische Kita, kann Feldmann keine unzulässige Einflussnahme nachgewiesen werden. Bei dem Konflikt um die Stellplatzablöse antwortete er Richter, dass er das Anliegen zur Prüfung an die Fachdezernate gegeben habe. Einige Monate später lehnten diese das Anliegen ab.

Beim Streit um die Betreuung von Flüchtlingen durch die AWO wiederum sah die Staatsanwaltschaft den Versuch der Beeinflussung dadurch gegeben, dass Feldmann die damals zuständige Dezernentin in einer Theaterpause ansprach und sie aufforderte, eine Einigung mit dem Träger zu finden. Birkenfeld selbst betonte indes vor Gericht, dass Feldmann als Oberbürgermeister ihr gegenüber gar nicht weisungsberechtigt gewesen sei.

Sind damit die Vorwürfe gegen Feldmann nicht eigentlich vom Tisch?

Aus Sicht der Anklage sicherlich nicht. Denn die Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme hängt nicht davon ab, ob der Amtsträger, dem diese vorgeworfen wird, tatsächlich eine Gegenleistung erbracht hat. Der entsprechende Paragraph 331 des Strafgesetzbuches schützt nämlich die Lauterkeit und das Vertrauen in den öffentlichen Dienst. Und diese nehmen schon dann Schaden, wenn auch nur der Anschein der Käuflichkeit entsteht.

Die Staatsanwaltschaft betonte in ihrem Schlusswort, dass es ausschließlich darauf ankomme, welchen Eindruck der Vorteilsnehmer beim Geber erweckt. Im konkreten Fall habe die AWO durch immer neue Gefälligkeiten auf eine Art "Wohlwollenskonto" bei Peter Feldmann eingezahlt, in der Hoffnung, dass dieser sich bei Gelegenheit erkenntlich zeige. Feldmann wiederum habe die AWO-Verantwortlichen in diesem Glauben gelassen.

Zu den Wohlwollensgesten der AWO zähle auch eine Rückkehrvereinbarung zwischen Richter und Feldmann, die vorsah, dass der OB, sollte er nicht wiedergewählt werden, bei der AWO erneut Beschäftigung finden könnte. Das alle spreche für eine "stillschweigende Unrechtsvereinbarung".

Was forderten Anklage und Verteidigung?

Die Staatsanwaltschaft sah es aufgrund der zahlreichen Indizien als erwiesen an, dass sich Feldmann der Vorteilsannahme in zwei Fällen schuldig gemacht hat. Sie fordert eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 175 Euro. Damit würde Feldmann als vorbestraft gelten. Zudem soll er 5.989 Euro Wertersatz leisten.

Feldmanns Verteidiger forderten Freispruch. Die Indizien der Staatsanwaltschaft reichten nicht aus, um eine Unrechtsvereinbarung nachzuweisen. Ihr Mandant sei zu keinem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Anstellung seiner Lebensgefährtin als Kita-Leiterin dazu diene, ihn zu beeinflussen. Auch die Anwerbung von Wahlkampfspenden durch die AWO - die der SPD nahe stehe - sei weder unüblich noch strafbar.

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