Peter Feldmann am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt, er guckt nach unten

Im Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann ist die Beweisaufnahme geschlossen worden. Das letzte Wort hatte der Angeklagte - der sich sichtlich mitgenommen zeigte.

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Emotionales Schlusswort im Feldmann-Prozess

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Einen kurzen Moment lang klingt es so, als würde Peter Feldmann (SPD) die Stimme brechen. Die letzten Worte seines letzten Wortes vor dem Frankfurter Landgericht verschluckt der sichtlich angefasste Ex-Oberbürgermeister beinahe: "Abschließend möchte ich mich bei meiner Tochter entschuldigen", sagt Feldmann, während ihm die sonst so klare Aussprache wegrutscht. "Ich habe mich bewusst für meine Rolle als Vater entschieden. Es ist eine Entscheidung, die ich bisher keinen Tag bereut habe."

Mit den Schlussworten kehrt der Angeklagte zurück zum mittlerweile zwei Monate zurückliegenden Beginn des Prozesses. Damals sorgten seine Einlassungen über die Beziehung zu seiner späteren und inzwischen wieder von ihm getrennt lebenden Frau Zübeyde Feldmann für Aufsehen - insbesondere Aussagen zu seiner Familienplanung. Auch bei seiner Frau entschuldigt sich Feldmann. Sein letztes Wort soll einiges gerade rücken. So viel wird deutlich.

Kein unzulässiger Einfluss

Emotional sind Feldmanns Schlussworte bereits zuvor. Allerdings überwiegt hier eine kaum überhörbare Entrüstung. "Ich habe in keine Kasse gegriffen und vor allem bin ich nicht korrupt", eröffnet der 64-Jährige an diesem Mittwoch seinen Vortrag. Was folgt, ist eine meist ruhige, aber doch resolut vorgetragene Abrechnung mit der Anklage.

Diese wirft Feldmann Vorteilsannahme in zwei Fällen vor. Zum einen geht es um die Anstellung und überdurchschnittliche Vergütung seiner späteren Ehefrau in einer Kita der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Frankfurt. Dort soll sie "ohne sachlichen Grund" ein überhöhtes Gehalt bezogen und einen Dienstwagen gestellt bekommen haben, welchen sie auch noch in ihrer Elternzeit nutzte. Zum anderen soll die Geschäftsführerin der AWO für ihn im Jahre 2018 Wahlkampfspenden eingeworben haben.

Feldmann betont, dass er trotz der Verbundenheit zu seinem ehemaligen Arbeitgeber - der Arbeiterwohlfahrt - nie davon ausgegangen sei, dass diese "unzulässig Einfluss" auf ihn nehmen wollte. Auch die Anstellung seiner späteren Frau als Leiterin einer AWO-Kita sei ihm nicht verdächtig erschienen. Er sei von einer ausreichenden Qualifikation seiner Frau ausgegangen.

Feldmann attackiert Staatsanwaltschaft

Feldmann verwies darauf, dass die Stelle mit einem Nettolohn von 2.000 bis 2.500 Euro zwar gut, aber nicht üppig honoriert worden sei. "Dafür würden viele, die seit Jahren drüber schreiben, morgens das Haus nicht verlassen", so Feldmann. Auch der Dienstwagen sei - wie Zeugen bestätigt hätten - angesichts der leitenden Funktion seiner Frau kein Einzelfall gewesen, zumal bei der AWO. Auch dass die SPD-nahe AWO Wahlkampfspenden für den Kandidaten der Sozialdemokraten einwerbe, sei alles andere als ungewöhnlich oder strafbar.

Feldmann bezieht in seinen Schlussworten die Verteidigungslinie, die seine Anwälte an den vergangenen beiden Prozesstagen vorgezeichnet haben. Beweise für eine Einflussnahme durch die AWO auf das ehemalige Stadtoberhaupt habe das Hauptverfahren nicht erbracht. Schon gar nicht für eine Gegenleistung. "Zumindest hätte ich erwartet, dass mit Beginn des Verfahrens wenigstens zweideutige Äußerungen von mir auf den Tisch kommen. Stattdessen: nichts."

Der Staatsanwaltschaft warf Feldmann vor, an ihm "ein Exempel statuieren" zu wollen. Er selbst mache sich zum Vorwurf, nicht genauer hingesehen zu haben, was in seinem Umfeld passiere. "Das hat mich vier Jahre Dauerkritik, nationale Medienpolemik und am 6. November auch meinen großartigen Job gekostet."

Urteil am Freitag erwartet

Für Feldmann ist das Ergebnis klar: Das Verfahren habe bewiesen, dass er nicht korrumpierbar gewesen sei. "Ja, ich will den Freispruch. Unbedingt", sagt er. Und schiebt etwas leiser hinterher, dass er - sollte es doch zu einer Verurteilung kommen - darauf hoffe, dass diese unter der Grenze von 90 Tagessätzen bleibe. Damit wäre Feldmann nicht vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 175 Euro gefordert - insgesamt 31.500 Euro.

Ob das Gericht den letzten Worten Feldmanns Glauben schenkt, wird sich am Freitag, 23. Dezember, erweisen. Dann soll um 10 Uhr das Urteil bekannt gegeben werden.

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