Bis zu 4.900 Euro Gesetz soll Zulagen für Parlamentarische Geschäftsführer im Landtag regeln
Was verdienen die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen im Landtag? Ihre Zulagen sind bisher nicht öffentlich. Jetzt soll ein Gesetz mehr Transparenz bringen.
Miriam Dahlke ist Landtagsabgeordnete und nimmt es ernst mit der Transparenz gegenüber den Steuerzahlern. Auf ihrer Website listet die Grünen-Politikerin penibel auf, welche Einkünfte sie als Parlamentarische Geschäftsführerin hat:
"Die steuerpflichtige Grundentschädigung für die Hessischen Landtagsabgeordneten beträgt 9.355 Euro. (…) Von meiner Fraktion erhalte ich außerdem ein Geschäftsführerinnengehalt in Höhe von knapp einem Drittel der Grundentschädigung. Als Mandatsträger*innenabgabe zahle ich davon monatlich etwa 1.400 Euro an die Partei. Nach Krankenversicherung und Steuern bleiben monatlich etwa 5.200 Euro netto übrig."
So viel Transparenz gibt es nicht bei allen ihren Kollegen. Sicher, die Höhe der Diäten ist kein Geheimnis und findet sich im Gesetz und auf der Webseite des Landtags – ab Juli werden sie steigen. Darüber hinaus ist es üblich, dass die Fraktionen ihren Geschäftsführern Zuschläge zahlen und dies aus der eigenen Fraktionskasse finanzieren.
Im Fall von Miriam Dahlke sind es ihren Angaben zufolge ungefähr 3.000 Euro. Aber was die anderen Parlamentarischen Geschäftsführer noch obendrauf bekommen, teilen sie der Öffentlichkeit bislang nicht mit.
Bis zu 4.967 Euro pro Monat
Das soll sich nun ändern. Ein Gesetzentwurf, der dem hr vorliegt und der derzeit zwischen den Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP abgestimmt wird, will die Höhe der Zuschläge für die Parlamentarischen Geschäftsführer regeln. Demnach sollen sie zu ihrer Grundentschädigung von demnächst 9.935 Euro einen Zuschlag von 20 Prozent bekommen. Pro zehn Mitglieder einer Fraktion soll der Zuschlag noch steigen, bis höchstens 50 Prozent. Das heißt, es wären Zuschläge zwischen 1.987 Euro und 4.967 Euro möglich, je nach Größe der Fraktion.
Zur Begründung heißt es bei CDU, SPD und FDP, man wolle einer Forderung des Landesrechnungshofs nach mehr Transparenz nachkommen. Tatsächlich begrüßt der Landesrechnungshof, dass eine solche Neuregelung "ein Schritt in die richtige Richtung" wäre. Über die Höhe der Vergütung der Parlamentarischen Geschäftsführer könne man allerdings "grundsätzlich diskutieren".
Bund der Steuerzahler: Staffelung nicht nachvollziehbar
Parlamentarische Geschäftsführer nehmen mehr Aufgaben als einfache Abgeordnete wahr. Sie müssen dafür sorgen, dass bei Abstimmungen alle anwesend sind, sie bereiten die Plenarsitzungen und Tagesordnungen vor und sind für die Mitarbeiter in den Fraktionen zuständig.
Dass sie mehr Geld als andere Abgeordnete bekommen sollten, wird angesichts ihrer Aufgaben auch vom Bund der Steuerzahler nicht kritisiert. Das sei inhaltlich gerechtfertigt, teilte er mit. Nicht plausibel sei allerdings die vorgesehene Staffelung der Zuschläge nach Fraktionsgröße, schließlich sei der Zuschlag für Fraktionsvorsitzende ja auch nicht von der Größe der Fraktion abhängig.
"Wenn ein parlamentarischer Geschäftsführer mit zunehmender Fraktionsgröße einen zusätzlichen Aufwand hat, dann sollte das für den Fraktionsvorsitzenden doch auch gelten", schreibt der Vorsitzende des Bunds der Steuerzahler, Joachim Papendick. Fraktionsvorsitzende erhalten einen Zuschlag von 50 Prozent ihrer Diät, ab Juli also 4.967 Euro, ebenso wie die Präsidentin des Landtags.
Für den Steuerzahler wird es teurer
"Sparen ist das neue Normal", ließ Finanzminister Alexander Lorz (CDU) gerade erst als Motto angesichts der schlechten hessischen Haushaltslage verkünden. Dass sich die Fraktionen nun eine neue Amtszulage für ihre Parlamentarischen Geschäftsführer ins Gesetz schreiben, die üppige Zuschläge auf die Diäten garantieren, will auf den ersten Blick nicht zum "neuen Normal" passen. Allerdings heißt es, die Geschäftsführer würden ja auch jetzt schon mit Zusatzzahlungen entlohnt – nur eben mit unbekannten Summen aus den Fraktionskassen, völlig intransparent eben.
Für den Steuerzahler dürften die Amtszuschläge Mehrkosten bedeuten: Denn die Fraktionen können sich die bisher bezahlten Zuschläge sparen und für anderes ausgeben. Die Amtszuschläge kommen dann nämlich aus einer anderen Kasse, der des Landtags. Und die wird auch vom Steuerzahler befüllt.