Blick auf die Häuserzeile am Römer. Auf dem Foto eine kleine Grafik mit einer blau eingefärbten Fläche (Umriss Stadt Frankfurt), dem Wappen der Stadt Frankfurt und einem Wahlkreuz.

Am Sonntag wird in Frankfurt ein neuer Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin gewählt. Wie läuft die Wahl ab? Welche Regeln gelten? Und mit wie viel Macht ist das Amt verbunden? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Vor der OB-Wahl in Frankfurt: Letzte Chance für Briefwahlantrag

Eine Wählerin wirft ihren Briefwahl-Umschlag in einen Briefkasten.
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Knapp vier Monate nach der Abwahl des Oberbürgermeisters Peter Feldmann (SPD) wählen die Menschen in Frankfurt am Sonntag eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger für das Amt. Hier lesen Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Wahl.

Wer kandidiert für das Amt in Frankfurt?

Mit insgesamt 20 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich in diesem Jahr so viele Menschen für die Wahl aufstellen lassen wie seit der ersten OB-Direktwahl 1995 noch nie. Als die aussichtsreichsten Kandidatinnen und Kandidaten gelten Manuela Rottmann (Grüne), Uwe Becker (CDU) und Mike Josef (SPD).

Außerdem kandidieren Daniela Mehler-Würzbach (Linke), Yanki Pürsün (FDP), Andreas Lobenstein (AfD), Mathias Pfeiffer (BFF), Katharina Tanczos (Die Partei), Tilo Schwichtenberg (Gartenpartei), Peter Wirth (unabhängig), Yamòs Camara (FPF), Niklas Pauli (unabhängig), Sven Junghans (unabhängig), Feng Xu (unabhängig), Maja Wolff (unabhängig), Khurrem Akhtar (Team Todenhöfer), Frank Großenbach (Die Basis), Peter Pawelski (unabhängig), Carl Maria Schulte (unabhängig) und Markus Eulig (unabhängig).

Wegen der vielen Bewerberinnen und Bewerber ist der Wahlzettel lang: Er misst ganze 54,6 Zentimeter - ungefähr die Länge von zwei DIN-A-4-Seiten.

Wie viele Menschen sind wahlberechtigt?

Die für Wahlen zuständige Dezernentin der Stadt Frankfurt, Eileen O'Sullivan (Volt), rechnet mit rund 509.000 Wahlberechtigten.

Grundsätzlich sind deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten wahlberechtigt, die mindestens seit sechs Wochen ihren Wohnsitz in Frankfurt haben. Außerdem müssen sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein.

Was muss zum Wahllokal mitgenommen werden?

Die Stadt empfiehlt, "der Einfachheit halber" die Wahlbenachrichtigung mitzunehmen - aber auch ohne dieses Dokument ist eine Stimmabgabe möglich, sofern die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wichtig ist, ein amtliches Ausweisdokument mitzunehmen. Der Wahlvorstand kann verlangen, dies vorzuzeigen.

Eine Stimmabgabe ist nur im zugeordneten Wahllokal möglich, das auf der Wahlbenachrichtigung ausgewiesen ist und sich in der Regel in der Nähe der gemeldeten Wohnung befindet.

Können Briefwahlunterlagen noch abgegeben werden?

Wer Briefwahl beantragt hat, den Brief bisher aber noch nicht wieder abgeschickt hat, kann trotzdem noch eine Stimme abgeben. Bis zum Wahltag und auch am Wahltag selbst können ausgefüllte Wahlzettel in vier Briefkästen der Stadt eingeworfen werden: beim Briefwahllokal (Stiftstraße 29), beim Wahlamt (Zeil 3), beim Zentralen Bürgeramt (Lange Straße 25-27) und beim Bürgeramt Höchst (Dalbergstraße 14).

Am Sonntag können die roten Wahlbriefe außerdem bei der zentralen Briefwahlauszählung in der Messe Frankfurt abgegeben werden.

Wie viele Stimmen braucht es, um die Wahl zu gewinnen?

Oberbürgermeisterwahlen in Hessen laufen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ab. Der Kandidat oder die Kandidatin benötigt also mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, um direkt zu gewinnen.

Sollte niemand mehr als die Hälfte der Stimmen erreichen, gibt es eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen oder Bewerbern mit der höchsten Stimmzahl im ersten Wahlgang. Dieses Vorgehen ist in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) festgeschrieben.

Wann findet eine mögliche Stichwahl statt?

Das Datum für die mögliche Stichwahl in Frankfurt ist drei Wochen nach dem ersten Wahltermin, am 26. März. Nach Einschätzung der für Wahlen zuständigen Dezernentin O'Sullivan (Volt) ist es zwar grundsätzlich schwer abzusehen, doch allein durch die große Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten sei die Wahrscheinlichkeit für eine Stichwahl erhöht.

Was passiert, wenn es genau gleich viele Stimmen für zwei Personen gibt?

Im unwahrscheinlichen Fall, dass zwei Bewerberinnen oder Bewerber genau die gleiche Zahl gültiger Stimmen erhalten, entscheidet das Los - so sieht es die Hessische Gemeindeordnung vor. Der Gemeindewahlleiter muss dann in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses das Los ziehen. Diese Regelung gilt sowohl für einen Patt bei den Stimmen im ersten Wahlgang als auch bei der Stichwahl.

Welche Aufgaben hat eine Oberbürgermeisterin oder ein Oberbürgermeister?

Die Aufgaben der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters liegen im Wesentlichen in drei Bereichen: In der Funktion als Vorsitzender des Magistrats, in der Funktion als Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten der Stadtverwaltung und in der Funktion, die Stadt und ihre Interessen in der Öffentlichkeit zu repräsentieren.

Im Magistrat ist der oder die OB dafür zuständig, Beschlüsse vorzubereiten, Sitzungen zu leiten, Aufgabenbereiche an die Dezernate zu verteilen und den Magistrat nach außen zu vertreten.

Amtskette des Frankfurter Oberbürgermeisters

Welche Rolle spielen das Stadtparlament und der Magistrat für die Macht des OB?

Die direkte Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters ist unabhängig von der Wahl der Stadtverordnetenversammlung, die zuletzt 2021 stattgefunden hat. Das bedeutet: Egal von welcher Partei der oder die neue OB sein sollte, die Sitzverteilung im Stadtparlament ändert sich nicht. Dort haben momentan die Grünen mit 23 Sitzen den größten Anteil, gefolgt von CDU (20 Sitze) und SPD (17 Sitze).

Der oder die OB wird jedoch Vorsitzender des Magistrats und kann hier einwirken. Der Magistrat besteht neben der oder dem OB in Frankfurt aktuell aus einer Bürgermeisterin, einem Stadtkämmerer und neun weiteren hauptamtlichen Dezernentinnen und Dezernenten sowie 14 ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten. Diese Besetzung ändert sich mit der Wahl eines neuen OB ebenfalls nicht, allerdings kann er oder sie die inhaltlichen Zuschnitte der Dezernate bestimmen. Die Aufteilung unter den Regierungsparteien im Römer ist im Koalitionsvertrag geregelt: Fünf Dezernate liegen bei den Grünen, drei bei der SPD, zwei bei der FDP und ein Dezernat bei Volt.

Der Magistrat bereitet Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. In dringenden Fällen kann der oder die OB Entscheidungen aber anordnen, ohne dass der Magistrat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Der oder die OB muss den Magistrat aber darüber direkt informieren.

Der oder die OB hat außerdem ein Vetorecht, wenn ein Magistratsbeschluss das Recht verletzt oder das Wohl der Stadt gefährdet. Der Magistrat muss sich dann erneut mit dem Thema beschäftigen und einen neuen Beschluss fassen. Gibt es keine Einigung, kann der oder die OB die Entscheidung an die Stadtverordnetenversammlung geben.

Die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung im Römer.

Wann ist mit ersten Ergebnissen am Wahlabend zu rechnen?

Die 376 Wahllokale schließen am Wahltag um 18 Uhr, danach beginnt die Auszählung. Wie lange es dauern wird, bis erste Hochrechnungen möglich sind oder ein Ergebnis feststeht, will die Stadt noch nicht abschätzen. Laut stellvertretendem Gemeindewahlleiter Stefan Köster könnte es wegen der vielen Kandidatinnen und Kandidaten etwas länger als gewöhnlich dauern.

Bei der Abwahl des Oberbürgermeisters Feldmann war die Auszählung der Stimmen gegen 20.40 Uhr am Wahlabend abgeschlossen.

Auf hessenschau.de werden die Auszählungsergebnisse am Wahlabend in einer Live-Grafik dargestellt. Über aktuelle Entwicklungen berichten wir außerdem im Ticker.

Wie geht es nach der Wahl weiter?

Am 9. März wird bei der Sitzung des Wahlausschusses das Ergebnis der Direktwahl offiziell festgestellt. Falls es zu einer Stichwahl kommt, wird danach das Briefwahllokal wiedereröffnet. Das offizielle Ergebnis der Stichwahl würde dann am 31. März in einer erneuten Sitzung des Wahlausschusses festgestellt werden.

Spätestens sechs Monate nach der Wahl muss der oder die neue OB durch die Vorsitzende der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung offiziell in das Amt eingeführt werden. Die reguläre Amtszeit für Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister in Hessen beträgt sechs Jahre.