Illustration einer Frau, die zuhause an ihrem Tisch sitzt und einen Wahlzettel betrachtet

Was ist der Landtag? Wo finde ich Infos zur Wahl? Und wie geht wählen? Wir beantworten Fragen zur Hessen-Wahl in Leichter Sprache.

Am 8. Oktober ist Landtags·wahl im Bundesland Hessen.

Das heißt:

Wir wählen einen neuen Landtag.

Der Landtag ist das Parlament von Hessen.

Hier finden Sie wichtige Infos zu diesen Fragen:

Der Landtag ist das Parlament von Hessen.

Im Landtag sind Frauen und Männer.

Man nennt sie Abgeordnete.

Im Landtag von Hessen gibt es 110 Abgeordnete.

Sie vertreten die Menschen in Hessen.

Die Abgeordneten haben viele Aufgaben.

Sie wählen zum Beispiel den Chef der Regierung von Hessen.

Die Abgeordneten achten auch darauf:

Macht die Regierung ihre Arbeit richtig?

Die Abgeordneten sprechen über wichtige Themen.

Zum Beispiel:

  • Wie sollen die Steuern ausgegeben werden?
  • Wo brauchen wir Krankenhäuser?
  • Wie sollen Kindergärten sein? 

Die Abgeordneten beschließen neue Gesetze.

Sie können auch alte Gesetze ändern.

Alle Menschen in Hessen müssen sich an die Gesetze halten.

Die Wahl vom Landtag ist alle 5 Jahre.

Wählen dürfen Deutsche, die:

  • über 18 Jahre sind
  • und 6 Wochen oder länger in Hessen wohnen.

Beispiel:

Am 8. Oktober ist die Wahl.

Sie sind dann mindestens 18 Jahre alt?

Und Sie wohnen seit dem 27. August oder länger in Hessen?

Dann dürfen Sie den Landtag wählen.

Drei Buttons zeigen, wann man wählen darf: ab 18 Jahren, mit deutschem Pass und wenn man in Hessen wohnt.

Auch Abgeordnete müssen am Wahltag 18 Jahre oder älter sein.

Und sie müssen seit 3 Monaten oder länger fest in Hessen wohnen.

Beispiel:

Jemand wohnt seit dem 8. Juli oder länger in Hessen?

Dann kann man ihn wählen.

Durch Wahlen bestimmen wir mit über die Politik.

Wir entscheiden mit:

Wer regiert uns in den nächsten Jahren?

Darum sind Wahlen so wichtig.

Bei einer Wahl zählt jede Stimme gleich viel.

Bei einer Wahl haben alle Wähler und Wählerinnen die gleichen Rechte.

Wähler und Wählerinnen dürfen entscheiden:

  • Will ich am Wahltag in einem Wahl·lokal wählen?
  • Oder möchte ich Briefwahl machen?

Briefwahl heißt:

Man füllt den Stimmzettel zu Hause aus und schickt ihn mit der Post.

Die Briefwahl ist kostenlos.

Man sieht ein Gebäude, das Wahllokal. Außerdem sieht man einen Umschlag und einen Personalausweis.

Die Wahl ist am 8. Oktober 2023.

Das Wahl·lokal ist von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Die Adresse von Ihrem Wahllokal steht auf der Wahl·benachrichtigung.

Man bekommt die Wahl·benachrichtigung vor der Wahl per Post.

Das müssen Sie ins Wahl·lokal mitbringen:

  • Ihre Wahl·benachrichtigung
  • Ihren Personalausweis
Man sieht ein Gebäude, das Wahllokal. Außerdem sieht man einen Umschlag und einen Personalausweis.

Ein Wahl·helfer gibt Ihnen den Stimmzettel im Wahl·lokal.

Sie gehen damit in eine Wahl·kabine.

Niemand sieht, was Sie dort wählen.

Das ist wichtig.

Denn die Wahl ist geheim.

Eine Frau sitzt an einem Tisch. Um sie herum steht eine Pappkabine, die sie vor Blicken schützt.

Sie haben 2 Stimmen:

Kreuzen Sie eine Partei und eine Person an. Wie das geht, erklären wir hier.

  • Das Kreuz für eine Person heißt Erst·stimme.
  • Das Kreuz für eine Partei heißt Zweit·stimme.

Falten Sie den Zettel.

Werfen Sie den Zettel in die Wahl·urne.

Das ist eine Box neben den Wahl·helfern.

Ein Mann und eine Frau stehen vor einem Briefkasten und halten Umschläge in den Händen.

Sie möchten zu Hause wählen?

Dann können Sie Briefwahl beantragen.

Der Antrag ist auf der Rückseite der Wahl·benachrichtigung.

Das müssen Sie im Antrag ausfüllen:

  • Ihren Namen
  • Ihre Adresse

Dann unterschreiben Sie Ihren Antrag.

Sie schicken den Antrag mit der Post an die Wahl·behörde.

Die Adresse steht schon auf dem Antrag.

Und auf dem Umschlag.

In einigen Städten und Gemeinden kann man die Briefwahl auch im Internet beantragen.

Das steht dann auf der Wahl·benachrichtigung.

Ein paar Tage später bekommen Sie per Post die Wahl·unterlagen.

In dem Brief sind:

  • eine Anleitung
  • ein Stimmzettel
  • ein Wahl·schein
  • ein größerer Umschlag und
  • ein kleinerer Umschlag.
In einem großen Umschlag stecken: ein blauer Umschlag, ein roter Umschlag, ein Stimmzettel und eine Anleitung zur Briefwahl.

Wichtig:

Machen Sie Ihre 2 Kreuze auf dem Stimmzettel.

Füllen Sie den Stimmzettel auch bei der Briefwahl alleine aus. 

Hier erfahren Sie, wie das geht.

Niemand darf Ihnen zuschauen.

Denn die Wahl ist geheim.

Stecken Sie den ausgefüllten Stimmzettel in den kleineren Umschlag.

Kleben Sie den Umschlag zu.

Nehmen Sie den Wahl·schein und unterschreiben Sie darauf.

Damit bestätigen Sie:

Ich habe alleine gewählt.

Stecken Sie den kleineren Umschlag mit dem Stimmzettel

und den Wahl·schein in den größeren Umschlag.

Kleben Sie den Umschlag zu und bringen Sie ihn zur Post.

Sie brauchen keine Briefmarke.

Eine Briefwahl kostet nichts. 

Sie müssen den Brief spätestens 3 Tage vor der Wahl abschicken.

Nur so wird Ihre Stimme am Wahl-Sonntag auch mitgezählt.

Ein langer Zettel mit zwei Spalten: Parteien und Namen der Direktkandidaten, die zur Wahl stehen.

Bei der Landtags·wahl haben Sie 2 Stimmen:

  • eine Erst·stimme für eine Person
  • und eine Zweit·stimme für eine Partei.

Sie dürfen genau 2 Kreuze machen. 

Das erste Kreuz machen Sie auf der linken Seite.

Das ist Ihre Erst·stimme.

Dort stehen die Namen der Kandidaten und Kandidatinnen aus Ihrem Wahl·kreis.

Hessen hat 55 Wahl·kreise.

Zu einem Wahl·kreis gehören mehrere Stadtteile oder Orte.

Jeder Wahl·kreis hat andere Kandidaten und Kandidatinnen.

Eine Person davon vertritt den Wahl·kreis im Landtag.

Sie dürfen genau einen Namen ankreuzen.

Nicht mehr.

Sonst ist Ihr Stimmzettel nicht gültig. 

Ihr Stimmzettel wird dann nicht gezählt.

Rechts auf dem Stimmzettel steht die Zweit·stimme.

Damit entscheiden Sie:

  • Welche Partei vertritt Ihre Interessen am besten?
  • Wer soll für Sie in Hessen regieren?

Sie dürfen nur eine Partei ankreuzen.

Sonst ist Ihr Stimmzettel nicht gültig. 

Ihr Stimmzettel wird dann nicht gezählt.

Zur Landtags·wahl in Hessen treten 21 Parteien an

und mehr als 850 Kandidaten.

Die großen Parteien in Hessen sind:

  • CDU
  • Grüne
  • SPD
  • AfD
  • FDP
  • Die Linke

Alle Parteien sind im Landtag.

Zur Zeit regieren in Hessen die CDU und die Grünen.

Die Farbe der CDU ist schwarz.

Und die Farbe der Grünen ist grün.

Deshalb sagt man:

Wir haben eine schwarz-grüne Koalition.

Koalition heißt:

Die Parteien regieren gemeinsam.

Der Chef der Regierung gehört zur CDU.

In Hessen heißt der Chef der Regierung so:

Minister·präsident.

Er heißt Boris Rhein.

Es gibt die 6 große Parteien.

Und es gibt viele kleine Parteien.

Alle Parteien haben eigene Kandidaten und Kandidatinnen für die Landtags·wahl.

Und alle haben eigene Wahl·programme.

In den Wahl·programmen erklären die Parteien ihre Pläne.

Eine Partei braucht mindestens 5 Prozent von allen Zweit·stimmen.

Sonst kommt sie nicht in den Landtag.

Eine Partei hat nur 3 oder 4 Prozent bekommen?

Dann ist die Partei nicht im Landtag.

Man nennt das auch:

die Fünf-Prozent-Hürde.

Jede Partei macht vor der Wahl ein Wahl·programm.

Darin schreibt jede Partei ihre Ziele auf.

Zum Beispiel:

  • neue Windräder bauen
  • mehr Häuser und Wohnungen
  • höhere Löhne

Die Parteien sagen also:

Wofür wollen sie Geld ausgeben, wenn sie in die Regierung kommen.

Hier finden Sie die Wahl·programme von:

  • CDU (in schwerer Sprache)
  • Grüne (in Leichter Sprache)
  • SPD (in Leichter Sprache)
  • AfD (in schwerer Sprache)
  • FDP (zum Teil in Leichter Sprache)
  • Die Linke (in Leichter Sprache)

Hier gibt es die Programme der kleinen Parteien.

Mit Ihrer Erst·stimme wählen Sie eine Person.

Die Personen heißen auch Kandidaten und Kandidatinnen.

Der Hessische Rundfunk möchte alle vorstellen.

Der Hessische Rundfunk nennt das:

Kandidaten·check.

Der Hessische Rundfunk hat dafür mit Kandidaten und Kandidatinnen aus allen Wahl·kreisen gesprochen.

Viele haben mitgemacht.

Aber nicht alle.

Es gibt Videos von den Kandidaten und Kandidatinnen.

Hier geht es zum Kandidaten·check.

Am Wahl-Sonntag schließen die Wahl·lokale um 18 Uhr.

Dann zählen Helfer und Helferinnen die Stimmen aus.

Schon kurz danach gibt es die ersten Zahlen.

Man nennt das Hoch·rechnungen.

Das Ergebnis gibt es erst spät in der Nacht.

Der Hessische Rundfunk informiert Sie am Wahl·abend im Internet auf hessenschau.de.

Der Hessische Rundfunk heißt oft nur kurz hr.

Auf der Internetseite vom hr gibt es:

  • eine Seite mit den Ergebnissen
  • ständig aktuelle Kurz-Infos
  • Berichte über die Wahl

Im hr-Fernsehen läuft um 18 Uhr eine Sondersendung zur Landtagswahl.

Ihre Zweit·stimme ist für eine Partei.

Bekommt eine Partei viele Zweit·stimmen?

Dann bekommt sie auch viele Plätze im Landtag.

Die Partei mit den meisten Stimmen beginnt mit den Koalitions·verhandlungen.

Das heißt:

Sie spricht mit den Parteien, mit denen sie zusammen regieren möchte.

Die Parteien besprechen zum Beispiel:

  • Bei welchen Themen haben die Parteien die gleichen Ideen?
  • Und wo sind sie vielleicht nicht einer Meinung?
  • Und können sich trotzdem einig werden?
  • Wer kann welches Amt übernehmen?

Wollen Parteien gemeinsam regieren?

Dann machen sie einen Koalitions·vertrag.

Koalition heißt:

Parteien regieren gemeinsam. 

Im Vertrag steht:

Was wollen die Parteien als neue Regierung machen?

Meistens ist mehr als die Hälfte der Abgeordneten in der Koalition.

Also die Mehrheit der Abgeordneten.

Das ist wichtig für die Koalition.

Denn bei Abstimmungen entscheidet immer die Mehrheit.

Sind weniger als die Hälfte der Abgeordneten in der Koalition?

Dann wird man sich oft nicht einig.

Denn dann braucht die Koalition die Stimmen von anderen Parteien.

Doch andere Parteien haben oft eine andere Meinung.

Weitere Informationen

Über dieses Angebot

Der hr bietet zur Landtagswahl Informationen in Leichter Sprache an, um möglichst viele Wählerinnen und Wähler zu erreichen.

Weitere Informationen (in schwerer Sprache) finden Sie hier:

Ende der weiteren Informationen