Eine Fahnderin des Landeskriminalamtes durchforstet Fotodateien im Kampf gegen Kinderpornografie

Sexuelle Gewalt gegen Kinder, organisierte Kriminalität, Hass und Hetze: Für die Fahndung im Internet fordern Ermittler seit langem die präventive Speicherung von IP-Adressen. Für eine Gesetzesinitiative aus Hessen sind aber nicht nur die juristischen Hürden hoch.

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Vorratsdatenspeicherung: Hessen bringt Gesetzentwurf ein

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Einerseits die Fahndung nach Straftätern im Internet, andererseits das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz: In diesem Spannungsfeld wird seit mehr als einem Jahrzehnt über die anlasslose Speicherung von IP-Adressen aller Nutzer gestritten.

In der Auseinandersetzung um die sogenannte Vorratsdatenspeicherung wird Hessen kommende Woche im Bundesrat eine Gesetzesinitiative einbringen. Anders als derzeit sollen demnach die Internetanbieter verpflichtet werden, die IP-Adressen aller Nutzer ohne jeden Anlass für den Fall von Ermittlungen vorzuhalten – und zwar einen Monat lang.

"Datenschutz darf kein Täterschutz sein", sagte Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) am Freitag zur Begründung. In der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Frankfurt stellte er gemeinsam mit seinem Justizminister und Parteikollegen Christian Heinz den Gesetzentwurf vor. Der Gedanke daran, wie viele Täter mangels IP-Adressen-Speicherung nicht gefasst würden, ist für Rhein nach eigenen Angaben "unerträglich".

Bei schweren Straftaten

Die Initiative hatte die seit Januar amtierende schwarz-rote Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart. Strafverfolger fordern die Vorratsdatenspeicherung wegen des Anstiegs der Internetkriminalität. Greifen soll die IP-Adressenspeicherung laut Justizminister Heinz vor allem bei sexueller Gewalt gegen Kinder, aber auch weniger schweren Straftaten im Internet wie Hass-Postings, Volksverhetzung und Betrug.

Der Europäische Gerichtshof hat dem Vorhaben allerdings sehr enge Grenzen gesetzt. Der politische Widerstand ist erheblich. Im Bundesrat und im Bundestag ist eine Mehrheit für den hessischen Gesetzentwurf unwahrscheinlich.

Das muss man wissen, um den neuen hessischen Anlauf in dem seit mehr als einem Jahrzehnt andauernden Streit zu verstehen:

1. Was es mit der IP-Adresse auf sich hat

Wer mit dem Handy oder per PC ins Internet geht, dem weist der Anbieter dafür eine Internet-Protokoll-Adresse zu, die IP-Adresse eben. Diese Kombination aus Zahlen und Buchstaben ist so eine Art Hausnummer und macht die Verbindung zu den Geräten erst möglich.

Derzeit gibt es keine Pflicht für die Provider, die IP-Adressen eine Zeit lang zu speichern. Wenn sie es tun, dann zu eigenen Geschäftszwecken. Das wird sehr unterschiedlich gehandhabt, wie das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden im vergangenen Jahr berichtete: Bis zu sieben Tage speicherten demnach Telekom, Vodafone oder 1&1 die Daten. Freenet hielt sie gar nicht fest.

2. Was die Vorratsdatenspeicherung bringen soll

Es ist also sehr vom Zufall abhängig, ob die Fahnder noch digitale Spuren finden - und um welche es sich handelt. Ob Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt (LKA), Staatsanwälte oder Polizeigewerkschaft: Die Vorratsdatenspeicherung fordern Strafverfolger deshalb einhellig.

Ihr Argument macht sich auch die hessische Bundesratsinitiave zu eigen: Die Internetkriminalität steigt rasant an. "Wir haben bei vielen dieser Straftaten die Situation, dass wir ausschließlich über die IP-Adressen die Täter identifizieren können", sagte Justizminister Heinz.

Holger Münch, BKA-Chef in Wiesbaden, hat deshalb wiederholt die Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung mit Zahlen untermauert: Die Erfolgsquote der Fahnder steige dann "signifikant". Anhand der vielen Missbrauchsfälle, die von Providern aus den USA nach Deutschland gemeldet werden, rechnet er vor: Tatverdächtige könnten schon bei einer zweiwöchigen Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen in 80 Prozent der Fälle identifiziert werden. Bisher gelinge das lediglich in 41 Prozent der Fälle.

Ein Viertel von 90.000 gemeldeten Verdachtsfällen habe das BKA im Jahr 2022 nicht weiterverfolgen können. Gleichzeitig steige die Zahl der Fälle auf diesem Gebiet enorm.

3. Wo die rechtliche Hürde liegt

Sehr weit oben: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung war in Deutschland wiederholt beschlossene Sache. Schon 2010 hat das Bundesverfassungsgericht sie verworfen. Später wurde nachgebessert. Doch seit 2017 wurde sie wegen der rechtlichen Unklarheiten wieder ausgesetzt.

2022 entschiedet der Europäische Gerichtshof (EuGH) schließlich: Dieses Fahndungsmittel ist lediglich in sehr engen Grenzen mit dem Grundrecht auf Privatsphäre vereinbar. Dem Urteil ist das Bundesverwaltungsgericht später gefolgt.

Ohne konkreten Verdacht dürfen IP-Adressen nur unter strikter Beachtung der Verhältnismäßigkeit gespeichert werden. Viel konkreter ist die Vorgabe allerdings nicht. So heißt es zur Dauer der Vorratsdatenspeicherung, sie müsse auf das "absolut Notwendige" begrenzt sein.

Hessens Justizminister Heinz glaubt, dass eine vierwöchige Speicherung dieser Vorgabe entspricht. Die wichtigste Auflage sei ohnehin erfüllt: Dass keine persönlichen Bewegungsprofile über Nutzer angelegt würden.

4. Was gegen die Vorratsdatenspeicherung angeführt wird

Gegner der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sind auf Seiten von FDP und Grünen zu finden, unter Bürgerrechtlern, aber auch Journalistenverbänden. Sie wenden ein, die bisherigen Gerichtsurteile hätten gezeigt, wie bedenklich und wenig rechtssicher jegliche Form der Vorratsdatenspeicherung sei. Neben dem drohenden Missbrauch sei schon schlimm, dass Internetnutzer unter Generalverdacht gestellt würden und das Gefühl verlören, sich frei und unbeobachtet im Netz bewegen zu können.

Ein weiterer Kritikpunkt: Berufsgeheimnisträger müssten vor Missbrauch geschützt werden, darunter auch Journalisten und ihre Informanten. Marion Schardt-Sauer, rechtspolitische Sprecherin der FDP im Landtag, fasste es am Freitag so zusammen: "Das ist Überwachung. Rechtsstaat geht anders." Als Reaktion auf das EuGH-Urteil habe die CDU in dem hessischen Entwurf "lediglich wenige Worte und Zahlen ausgetauscht". Die AfD warnte vor einer "realen Gefahr", dass der Staat gespeicherte Daten auch gegen "politisch unliebsame Personen" einsetzen könnte.

Ulrich Kelber (SPD), kommissarischer Bundesbeauftragter für Datenschutz, nannte in einem Kommentar für den Deutschen Anwaltsverein Ende des vergangenen Jahres neben rechtlichen auch praktische Bedenken: "Es stellt sich außerdem die grundsätzliche Frage, wie nützlich das Instrument einer IP-Adressen-Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch ist." Das Instrument komme an seine Grenzen, wenn Straftäter die Adresse mithilfe von VPN-Providern verschleierten oder über spezielle Browser im Darknet unterwegs seien.

5. Was die Initiative mit dem Ende von Schwarz-Grün zu tun hat

Sehr viel. Die Bundesratsinitiative ist Teil eines schwarz-roten Sicherheitspakets in Hessen, das die CDU mit den Grünen in den zehn Jahren der gemeinsamen Koalition nicht schnüren konnte. Die Grünen fürchten ebenso wie die FDP und Netzbürgerrechtler den Missbrauch und einen Einstieg in eine Massenüberwachung.

Die Differenzen hatten zu einer der wenigen öffentlich vernehmbaren Streitigkeiten zwischen Schwarz-Grün geführt, als Unionsminister öffentlich die Vorratsdatenspeicherung verlangten. Der damalige Innenminister Peter Beuth (CDU) sprach von der "Schande, dass unseren Ermittlern im Kampf gegen Kindesmissbrauch das dringlichste und wichtigste Ermittlungswerkzeug verwehrt ist". Die Grünen nannten das unabgesprochene Vorpreschen "befremdlich“.

Unions-Ministerpräsident Rhein hat die neue Koalition mit der SPD nicht zuletzt wegen mehr Gemeinsamkeiten in der Sicherheitspolitik geschmiedet. Zu den Zielen zählt auch ein verstärkter Einsatz der umstrittenen Big-Data-Fahndungssoftware des US-Unternehmens Palantir und von Staatstrojanern durch den Verfassungsschutz. Um zu unterstreichen, wie wichtig die Vorratsdatenspeicherung der Regierung ist, wurde die Initiative Teil des Sofortprogramms, das die Koalition vordringlich abarbeiten will.

6. Wie die Ampel trotz "Quick-Freeze"-Kompromiss streitet

Wie bei anderen Themen kann sich die Bundesregierung nicht wirklich einigen, auch wenn vergangene Woche eine Lösung verkündet wurde: Demnach soll statt der Vorratsdatenspeicherung der "Quick Freeze" kommen, wie ihn sich die FDP um Bundesjustizminister Marco Buschmann wünscht: IP-Daten könnten dann anlassbezogen eingefroren werden, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt.

Die Strafverfolger müssten dann einen Richterbeschluss bewirken, dass der Provider in einem konkreten Verdachtsfall vorhandene und künftige Daten nicht löschen darf. Um die eingefrorenen Daten dann auftauen und auswerten zu dürfen, bräuchten sie einen weiteren Beschluss. Bei Gefahr im Verzug könnte auch die Staatsanwaltschaft vorläufig entscheiden.

Während Hessens Regierungschef Rhein von einem "mehr als schlechten Kompromiss" spricht, reicht er laut Bundesjustizminister Buschmann völlig aus. Der Minister sagt anders als das BKA: In den allerwenigsten Fällen scheiterten Ermittlungen noch an einer fehlenden Zuordnung der IP-Adresse. Auch die Grünen befanden: Nach dem EuGH-Urteil sei die Vorratsdatenspeicherung "mausetot".

Die aus Hessen stammende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ließ unmittelbar nach der Quick-Freeze-"Einigung" aber verlauten: Gegen Kindesmissbrauch, Hass und Terror hält auch sie die Vorratsdatenspeicherung weiterhin für nötig. Der Quick Freeze komme oft zu spät: Wo nichts sei, könne man auch nichts einfrieren. Am Freitag sprang ihr Lisa Gnadl, innenpolitische Sprecherin der SPD im Landtag bei: Es sei bedauerlich, dass sich die Ampel wegen des "hinhaltenden Widerstands" der FDP nur auf einen Minimalkonsens habe einigen können.

7. Die Erfolgsaussichten

Sie sind in der aktuellen politischen Konstellation gering. Mit der Initiative erfüllen die hessische CDU und Rhein zunächst einmal ein Wahlversprechen und erhöhen den Druck in der Angelegenheit. Gute Aussichten, sich durchzusetzen, hat Hessen aber nicht. Eine Mehrheit im Bundesrat ist nicht in Sicht, auch wenn viele Amtskollegen von Hessens Justizminister Heinz die Sache wie er sehen mögen. Denn in vielen Ländern regieren Grüne und FDP mit.

Außerdem müsste am Ende der Bundestag zustimmen. Hier haben SPD, Grüne und FDP die Regierungsmehrheit. Bei allem Unfrieden in der Ampelregierung und auch wenn Faeser und andere Sozialdemokraten offen für die Vorratsdatenspeicherung eintreten: Ein Koalitionsbruch wegen eines Gesetzentwurfs aus Hessen ist derzeit nicht absehbar.

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