Wetterumstände wie Hitze oder Starkregen sind kein Grund, vom Reiseveranstalter eine Teilerstattung des Reisepreises zu verlangen.

Das hat das Landgericht Frankfurt im Fall eines Paares entschieden, das mit dem Verlauf seiner einwöchigen Rundreise nach Ecuador unzufrieden war. Wetterbedingungen seien nicht "Leistungsbestandteil der gebuchten Reise", so das Gericht.