In Hessen sind nach Angaben des Familienministeriums zwischen 2018 und 2022 insgesamt 45 sogenannte "vertrauliche Geburten" erfasst worden.

Dabei können Mütter ihr Kind unter einem Pseudonym in einer Klinik oder bei einer Hebamme zur Welt bringen. Die Personalien werden zuvor bei einer Beratungsstelle hinterlegt. Die Beratungsstellen unterstützen die Frauen auch bei der Entscheidung, ob sie das Kind abgeben oder behalten möchten. Wird das Kind zur Adoption freigegeben, kann es nach 16 Jahren die Daten seiner Mutter einsehen, um Auskunft über seine Herkunft zu erhalten. Ein entsprechendes Bundesgesetz gibt es seit 2014.